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Verständnisfrage bei Krankschreibung + Minijob

Thema: Verständnisfrage bei Krankschreibung + Minijob

Hallo, wenn jemand krankgeschrieben ist im Hauptjob auf Stk, und dort Krankengeld bekommt und dann einen neuen Minijob anfangen will - erfährt das dann die Krankenkasse die das Krankengeld zahlt? Oder geht das nur an die Minijobzentrale? Und die KK erfährt nichts. Bin gerade etwas . Geht nicht um mich - und BITTE auch keine Kommentare a la: Das macht man nicht - Böse, böse etc. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, das so was klappt. Danke + LG tabeamutti

von tabeamutti am 22.05.2014, 11:52



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Es kommt drauf an, warum die Person krank geschrieben ist. Wenn sie bsp. aufgrund psychischer Probleme, Mobbing, oder des gleichen arbeitsunfähig geschrieben wurde, dann kann sich das in dem Moment erstmal nur auf den Hauptjob beziehen. In dem Fall darf ein Nebenjob weiterhin ausgeführt werden. Bei mir war genau die Sachlage vorhanden: Hauptjob psychisch untragbar, arbeitsunfähig geschrieben, Nebenjob (private Kinderbetreuung) durfte ich weiterhin ausüben. Mein Arbeitgeber meinte anfangs auch, dass das nicht geht, hat sich beraten lassen, und siehe an, ich durfte es (wusste es von meinem Hausarzt). ABER: Ich wusste da schon, dass ich nicht zu meinem Hauptjob zurück kehren werde, die Kündigung lag dort schon vor! Ich denke unter dem Aspekt ist es was anderes. Hätte ich an den Hauptjob zurück kehren müssen, weil "wieder zumutbar" dank psychologischer Hilfe etc. (und dazu kann ein Nebenjob auch mit dienen), dann wäre der Arbeitsalltag dort sicherlich ein anderer geworden, immer unter dem Hintergrund, "die hat sich mal krank schreiben lassen, weil es hier anscheinend nicht mehr ging, aber im Nebenjob ging es ihr immer gut" . Daher mache ich es derzeit so: Wenn ich arbeitsunfähig geschrieben bin, dann im Hauptjob und im Nebenjob. Dann müssen beide Parteien ohne mich auskommen, auch wenn ich zeitweise denke und mich so fit fühle, dass ich 1-2 Kinder betreuen könnte (Nebenjob), nur 15 Kinder sind mir dann zu viel, Trotzdem betreue ich dann keines! Ist man krank geschrieben wegen einer Mandelentzündung, Magen-Darm u.ä., dann denke ich, ist es klar, dass man auch seinen Nebenjob nicht ausführen kann. Ansteckungsgefahr liegt in beiden Jobs vor. Ausnahme ist sicherlich ein Bruch von Arm, Bein, etc.. Wenn man dann im Hauptjob körperlich tätig ist und im Nebenjob nur sitzt, dann kann es durchaus sein, dass man den Nebenjob weiterhin ausüben darf. Denn dadurch schadet man dem Gesundheitsprozess nicht. Wichtig: Ohne ärztliche Zustimmung würde ich immer beides nichts machen. Nur mit ärztlicher Zustimmung würde ich den Nebenjob ausführen.

von Ani123 am 22.05.2014, 20:57