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Vermittlungsgutschein der ARGE

Thema: Vermittlungsgutschein der ARGE

Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen... Ich arbeite zur Zeit Teilzeit und bekomme aufstockend Hartz4, da ich alleinerziehend bin. Nun habe ich einige Bewerbungen losgeschickt, da ich ja von meiner "Hilfebedürftigkeit" wegkommen soll (und natürlich auch will). In nächster Zeit werde ich nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu einer Personaldienst-Agentur. Diese möchte aber vorher einen Vermittlungsgutschein sehen, ansonsten können sie mir gar nicht weiter helfen. Nun meine Frage: Wenn ich diesen Vermittlungsgutschein von der ARGE bekomme und ich beim Vorstellungsgespräch feststelle, daß der Job nicht so "mein Ding" ist oder ich vielleicht weniger als in meinem jetzigen Job verdiene, ist das dann schlimm, wenn ich diesen nicht annehme? Vielleicht sind die Arbeitszeiten auch nicht für mich machbar! Ich wollte nur sicher gehen, daß mir nicht die Leistung gestrichen wird, nur weil ich den Job nicht angenommen habe? Wie gesagt: Ich habe einen Job! Kann mir jemand da helfen? Liebe Grüße Peggy

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 19:21



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Hallo Peggy, wenn Du beim neuen Job weniger verdienen solltest, als beim alten, hätte die Arge keinen Grund, Dich dazu zu drängen, nicht? Im anderen Fall... ich habe die besten Erfahrungen mit der Arge gemacht, wenn ich direkt und persönlich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe. Ich glaube, in so einem Forum kann Dir keiner eine verbindliche Antwort dazu geben, weil es bei den Argen soviel Ermessensspielraum gibt. Ich persönlich würde die Sachbearbeitung einfach im Voraus fragen, denn das sind alles auch nur Menschen und die beste Methode ist, wenn man ein wenig plaudert. Wenn Du dann nach Deinem Vorstellungsgespräch sachlich begründest, warum Dir der Job nicht liegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass Dir jemand einen Strick draus dreht. Wenn die Sachbearbeitung Dich nur auf dem Papier kennt, kommt vielleicht eher die Frage auf, warum denn aus ddem Job nix geworden ist... Grüße

Mitglied inaktiv - 09.02.2010, 22:49



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Ein Vermittlungsgutschein, ist doch im allgemeinen ausgeschrieben über einen bestimmten Betrag aber NICHT für eine bestimmte Firma. wo du dich bewirbst. Er soll sogar bei MEHEREN Personal(vermittlungs)firmen eingesetzt werden ( in Kopie) Erst wenn es zum Vertragsabschluß kommen sollte, reicht man das Original ein. Sollte es bei dem einen Job nicht klappen hast du noch Chnancen bei einem anderen Job. Keiner kann dir daraus einen Strick drehen solange du dich aktiv beweribst! Alles Liebe

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 08:57



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Hallo, sehe es wie rabbuki. Ich habe beruflich sehr viel mit den Argen zu tun. Es ist immer das Beste, das Gespräch zu suchen und mit dem Vermittler vor Ort Kontkat aufzunehmen. Meisten "fahren" sie nur dann eine "harte Linie", wenn sie den Eindruck haben, dass man sich nicht bemüht einen Job zu bekommen und nicht ehrlich ist. Kann mir nicht vorstellen, dass Du bei weniger Gehalt als jetzt (bei einer Ablehnung) Probleme bekommen würdest. Also rede mit denen. Gruß Paula

Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 09:30