Hallo,
ich fange ab 01.08. nach dreijähriger Elternzeit wieder an zu arbeiten. Meine wöchtenliche Arbeitszeit beträgt 19,25 Stunden (also TZ). Ab 04.08. muss ich jetzt 2 Wochen VZ auf Schulung (also über Nacht, komm nur am WE nach Hause), weiß jemand, ob sie das auf meine Vergütung auswirkt?
LG Lucy
Ps: Ich bin im öffentlichen Dienst!
Mitglied inaktiv - 27.06.2008, 09:36
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Hallo,
das wird sich nicht auf deine Vergütung auswirken. Es ist bei dir die Frage, wie die Schulung als Arbeitszeit angerechnet wird. Wird die Fahrtzeit zur Schulung angerechnet? Wie genau werden die Regelungen des öffentlichen Dienstes angewendet? Du kannst aber "Verpflegungsmehraufwand" beantragen. Wenn du über 8 Stunden unterwegs bist - 6 €; über 12 Stunden - 12 €; über 24 Stunden - 24 € es gilt die Zeit wann du von daheim losfährst bis du wieder heimkommst. Bsp. wenn du am Montag um 7.00 Uhr losfährst bist du über 12 Stunden unterwegs (7.00 - 24.00 Uhr) = 6 €
Dienstag - Donnerstags über 24 Stunden unterwegs je 24 € und am Freitag wird die Zeit gerechnet ab 0.00 Uhr bis du wieder daheim bist.
Gruß
Immchen
Mitglied inaktiv - 29.06.2008, 11:46
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bringen Dienstreisen immer ein dickes Plus auf dem Gleitzzeitkonto, aber keinen Cent mehr als mein normales Gehalt.
Trini
Mitglied inaktiv - 30.06.2008, 08:57