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Ich brauche mal bitte Hilfe - 400€ Job

Thema: Ich brauche mal bitte Hilfe - 400€ Job

Ich habe am 21.11.11 eine Beschäftigung auf 400€ Basis aufgenommen. Ich habe 5 Tage die Woche gearbeitet - sprich Mo-Do = 2 Stunden und Freitags 3 Stunden. Mir wurde damals gesagt, dass ich keinen Anspruch auf bezahlten Uröaub oder Krankheitstage hätte. Das ist doch so nicht richtig oder!? Angeblich würde ich nur das bezahlt bekommen, was ich auch gearbeitet habe... Aber steht es mir rein rechtlich nicht zu??? Das Arbeitsverhätnis endet durch Auflösungsvertrag zum 29.02.12. Jetzt frage ich mich, ob ich nicht anteilig Urlaubstage ausbezahlt kriegen muss, sowie die Kinderkrankheitstage der letzten Woche??? Meine Kleinste (21 Monate) war die komplette letzte Woche ausser Gefecht bedingt durch Mittelohrentzündung und Erkältung! Danke im Voraus und liebe Grüße Jessi

von Jessi86 am 20.02.2012, 18:31



Antwort auf Beitrag von Jessi86

hallo, normalerweise hast du anspruch auf bezahlten urlaub, anteilig natürlich.und krankheitstage bekommst du auch bezahlt, es sei denn etwas anderes steht in deinem vertrag (was wohl gern gemacht wird, aber eigentlich nicht "rechtens"). wie das mit dem kinderkrankgeld ist, weiß ich nicht, daß bekommst du ja von der krankenkasse. vielleicht solltest du da mal nachfragen. tschau

von schmitt am 20.02.2012, 18:46



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Auf Urlaub hast du Anspruch, wie das mit Auszahlung ist weiß ich nicht. Kind-krank Tage werden nicht bezahlt. Die Krankenkasse zahlt nämlich den Verdienstausfall nicht weil du keine KKBeiträge zahlst.

Mitglied inaktiv - 20.02.2012, 18:47



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Hallo, schau mal unter www.minijobzentrale.de. Da findest du ganz viel zum Thema Gleichbehandlung. Urlaub steht dir auf jeden Fall zu, Krankheitstage auch, wie bei einem "normalen" Vertrag eben. lg Anja

von kanja am 20.02.2012, 18:50



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eigene Krankheit ja, Kind-krank nicht! So kenn ich es! Lass mich aber gerne eines Besseren belehren.

Mitglied inaktiv - 20.02.2012, 19:49



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Super, danke für die schnellen Antworten. Ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht. Urlaub steht mir in jedem Falle zu!!! Wenn ich mich nicht verrechnet habe, müssten mir bei einer "5-Tage-Woche" für die Zeit vom 21.11.11-29.02.12 vier Tage Urlaub zustehen!!! Vielen Dank und liebe Grüße Jessi

von Jessi86 am 20.02.2012, 20:10



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Hi, du hast Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen (inkl. Samstag!) pro Jahr - anteilig nach Monaten, denn es ist ein Anstellungsverhältnis und keine selbständige Tätigkeit. Wenn du selbst krank bist, entfällt für jeden Krank-Tag 1/6 (bei 6-Tage-Woche) sonst 1/5 deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Für Kind-Krank müsstest du die Zeiten nacharbeiten, bzw. darf der AG den Lohn abziehen. Der Anspruch auf Lohnzahlung geht gegen die Krankenkasse, den du aber nur hast, wenn du sozialvers.pflichtig beschäftigt bist, nicht beim 400 Eur Job. Aber zwischen Recht haben und Recht bekommen ist es meist ein langer Weg... Gruß, Speedy

von speedy am 20.02.2012, 20:38



Antwort auf Beitrag von speedy

inkl. samstag, obwohl sie nur eine 5tage-woche hat? http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ und zum rest müßte man den genauen arbeitsvertrag kennen. ob sie nach tagen oder wirklich nur nach stunden bezahlt wird,

von 32+4 am 20.02.2012, 21:27



Antwort auf Beitrag von 32+4

Wenn im Vertrag nichts zum Urlaub geregelt ist und auch kein Tarifvertrag einschlägig ist, dann beträgt der gesetzl. Urlaub bei einer 6 Tage-Woche 24 Tage oder eben bei einer 5Tage-Woche nur 20 Tage Urlaub. (steht auch genau so in dem Link drin, den du geschickt hast). Gruß, Speedy

von speedy am 21.02.2012, 10:58



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Krankengeld, wenn Du krank bist, und Dein AG Umlage dafür zahlt. Max. 6 Wochen. Kinderkrank Tage gibt es nichts, da keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Urlaub bzw. deren Vergütung kommt auf den Vertrag an. Es gibt rechtsgültige Verträge, in denen vermerkt ist, das 1/12 des Stundenlohnes praktisch das Urlaubsgeld enthält. Wieviel Anspruch Urlaub ( 5 Tage oder 6 Tage Woche) Du hast, wird danach berechnet, ob Du "feste" wöchentliche Arbeitszeiten hast, oder individuell eingesetzt wirst, wen Bedarf entsteht. Z.B. reine Krankheitsvertretung auf Abruf.

von nane973 am 20.02.2012, 21:27