Hallo Ihr Lieben,
ich hab mal ne Frage. Ist zwar noch nicht ganz aktuell, aber zwecks Planung doch schon bald.
Also ich werde voraussichtlich am 04.02.2011 in Mutterschutz gehen. Nach Ablauf des Mutterschutzes möchte ich in Elternzeit gehen, in jedem Fall länger als 2011. Jetzt meine Frage: Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch für 2011? Zählt da nur die Zeit, die ich bis zum Mutterschutz arbeite anteilmäßig, oder auch die bis zum Ende des Mutterschutzes?
In meinem Fall hieße das ja, dass ich meinen gesamten Urlaub im Januar nehmen müsste. Da wir schon bald den Urlaubsplan für nächstes Jahr machen, muß ich mich schon jetzt damit befassen.
Hoffe Ihr könnt mir helfen!
LG Steffi
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 12:51
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Da der Mutterschutz eine Art "Beschäftigungsverbot" ist, aus dem einer werdenden Mutter keine Nachteile entstehen dürfen (daher auch voller Lohn), gibt es auch während des Mutterschutzes Urlaub. Sprich: Du hast Anspruch auf alle Urlaubstage bis zum ET.
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 16:46
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Du erwirbst für 2011 anteiligen Urlaubsanspruch für die Zeit bis zum Ende des Mutterschutzes.
Dein Urlaub verfällt auch nicht. Du kannst ihn mit in die Elternzeit nehmen!
Er wird sozusagen "eingefroren" und kann nach der Elternzeit genommen werden!
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 17:50
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Hi,
du erwirbst für jeden Monat, in den der Mutterschutz auch nur "hereinragt" den vollen Urlaubsanspruch, d.h. NICHT nur anteilig, sondern den vollen Anspruch für die angebrochenen Monate.
Dieser Urlaub verfällt auch nicht, so dass er auch noch nach Ende der Elternzeit genommen werden kann.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 18:26
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Ich kann mich den Vorschreiberinnen nur anschließen. Du erwirbst bis zum Ende des Mutterschutzes einen Urlaubsanspruch. Wie jemand richtig schrieb, auch für den "angebrochenen Monat". Z.B. endet der Mutterschutz an einem 17. des Monats hast du den Anspruch auf den Urlaub des ganzen Monats. Kannst du aber auch googeln. Da findest du es sicher.
LG
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 20:49
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Danke Euch! Das bedeutet dann für mich wohl, dass ich für 5 Monate Urlaubsanspruch habe... :-)
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 13:45