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Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Thema: Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Hallo liebe Mamis oder werdende Mamis, vielleicht kann mir die eine oder andere Mami was dazu sagen. Im Oktober 2006 kam meine Tochter auf die Welt, dieses Jahr im Mai mein Sohn. Bin seit 1996 in einer Firma im Beschäftigungsverhältnis. Habe bei meiner Tochter damals für 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen und jetzt für meinen Sohn 3 Jahre Elternzeit. Von Mai bis Oktober bin ich nun jetzt "doppelt" in Elternzeit. Habe auch von einem Urlaubsanspruch in Elternzeit etwas gehört, der angeblich nicht verfällt. Nun meine Fragen: Kann ich meine ersten 3 Jahre splitten? So das ich im Mai 2012 noch ein "halbes Jahr" dranhänge? Wer hat noch etwas von diesem Urlaubsanspruch gehört und kann mir da weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 15:33



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also ich war derzeit im öffentlichen Dienst und hatte nur Anspruch solange der Mutterschutz lief.In der Elternzeit gabs nix,da hat mein AG mich doch schon frei gestellt. Anders ist es wenn du nach der Elternzeit Arbeitslos bist,dann hat man trotz der langen Pause Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 16:45



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Hallo, einen Urlaubsanspruch aus Elternzeit gibt es nicht, bzw. man kann während der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch erwerben. Wenn Du nach dem dritten Lebensjahr Erziehungsurlaub nehmen möchtest, muss der AG vorher zustimmen. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 17:18



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Der Urlaubsanspruch, von dem Du gehört hast, bezieht sich auf den Fall, dass Du noch Resturlaub vor Beginn der 1. Elternzeit hattest, der ist früher verfallen, wenn sich gleich eine 2. Elternzeit anschloß. Dazu gab es vor 1 oder 2 Jahren etwa ein Gerichtsurteil. Bei mir war so ein Fall, da mein 1. Kind ein Frühchen war und ich meinen Urlaub dadurch nicht mehr nehmen konnte, auch die Mutterschutzzeit hatte bei mir noch gar nicht begonnen, als mein Sohn auf die Welt kam. Jetzt arbeite ich nach insgesamt 3 Jahren Elternzeit mit 2 Kindern schon wieder über ein Jahr in Teilzeit. Zu der Frage wegen der Splittung kann ich nichts sagen. Denke aber, dass es nur geht, wenn Dein Arbeitgeber einverstanden ist - wenn überhaupt. Alles Gute und V. G.

Mitglied inaktiv - 30.08.2009, 19:04



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Während der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaub, aber dein alter Urlaub vor der Elternzeit verfällt nicht. Soweit ich weiß, kannst du das halbe Jahr Elternzeit mit Zustimmung deines Arbeitgebers noch hinten dranhängen. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 31.08.2009, 09:18



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mir wurde 11/07 nur noch der urlaubsanspruch von der letzten mutterschutzzeit anerkannt (04) und gesagt, dass der gesamte alte anspruch (94/95/98 und 01) verfallen sei. ich war zwischendurch nie arbeiten - zweimal hatte ich individuelles bv, ansonsten hat sichs überschnitten.

Mitglied inaktiv - 01.09.2009, 23:46