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Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Thema: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Hallo, ich bin im Angestelltenverhätnis und bekomme im April 2011 ein Baby. Gehe ich recht in der Annahme, dass der mir zustehende anteilige Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach Geburt) gerechnet wird? Wer weiß das? Danke!

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 11:54



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Huhu Zweizähnchen........ Ich weiß es nicht, aber herzlichen Glückwunsch von mir zur Schwangerschaft!!!! Liebe Grüße Susa

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 12:33



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du hast Recht!!! So wurde es bei mir auch berechnet Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 13:32



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Glückwunsch zuerst und: Du hast "andersrum" Recht: Du hast vollen Jahresurlaubsanspruch. Nur für jeden VOLLEN Kalendermonat Elternzeit kann der AG den Jahresurlaub anteilig kürzen: = für jeden Monat, in den Dein Mutterschutz noch hineinragt steht Dir VOLLER Urlaub zu. Also bis ca. Mai/Juni. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.09.2010, 14:22