habe gelesen, wenn der job bis 6 monate läuft, hat man keinerlei anspruch.
das wäre bei diesem der fall.
aber: man arbeitet die komplette zeit durch - 7 tage die woche je 4,5 h, immer abwechselnd vormittag/nachmittag.
ist sowas überhaupt zulässig?
mir wurde gesagt, dass man nur im ausnahmefall mal freimachen könne, aber sommerurlaub oder so zu nehmen ist nicht möglich.
durch die vermehrten arbeitstage wäre es ja länger als 6 monate (wenn man von 5-tage-woche ausgeht) - hätte man dann doch anspruch auf bezahlten urlaub?
von
sechsfachmama
am 08.02.2012, 00:20
Also: Urlaubsanspruch hast du natürlich auch in 6 befristeten Monaten, aber du hast nicht den Anspruch, ihn innerhalb dieser 6 Monate zu nehmen.
Allerdings ist ein Ruhetag in der Woche vorgeschrieben.
LG
Nini
Mitglied inaktiv - 08.02.2012, 08:00
dir steht für jeden vollen monat (achtung monat nicht kalendermonat!) 1/12 Urlaubsanspruch zu (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html)
was in deinem fall (wir gehen jetzt mal von werktagen aus) mind. 12 Werktage (gesetzlich pro jahr min. 24 werktage urlaubausmachen würde)
zum durcharbeiten kann ich nur sagen auch das ist nicht rechtens
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html der arbeitnehmer muss dir ausgleichtage geben egal ob es nur ein halbes jahr befristet ist oder nicht
von
MissYvi77
am 08.02.2012, 09:47