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Urlaubsanspruch bei Minijob???

Thema: Urlaubsanspruch bei Minijob???

Hallo, gibts einen Urlaubsanspruch beim Minijob??? Habe jetzt hier den Vertrag liegen und zu Urlaub steht überhaupt nix drin!!!??? Arbeite dann 8 Stunden in der Woche. Bin grad etwas irritiert...wer kann mir was dazu sagen... In der Firma erreiche ich niemanden... lg

von lirena am 22.02.2011, 13:03



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Wie immer hier nachschauen: http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html Ich arbeite 10h/Woche und habe im Vertrag 4 Wochen Urlaubsanspruch stehen. Wobei mein Arbeitgeber sehr flexibel ist, ich kann mir den Urlaub auch "reinarbeiten", indem ich z.B. statt 2x die Woche zweimal 3x komme = 1 Woche Urlaub. lg Anja

von kanja am 22.02.2011, 15:42



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Ich habe bei 8 Std/Wo 6 Tage, d.h.6 Wo, da ich immer nur alle 2 WE arbeite. LG tabeamutti

von tabeamutti am 22.02.2011, 16:58



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wenn im vertrag nichts drinsteht, dann wirst du vermutlich leer ausgehen... das ist gängige praxis, wenn auch nicht rechtens. wenn du auf dein recht bestehst, nehmen sie einen anderen, der es nicht tut....

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 18:45



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Ich arbeite an 3 Tagen , komme auf etwa 11 h die Woche und habe 18 Tage Urlaubsanspruch . Sprich mal deine Sachbearbeiterin oder deinen Chef an , die können Dir das genau ausrechnen . Und natürlich hat man auch beim Minijob Urlaubsanspruch , jeder , der was anderes sagt , hat schlichtweg keine Ahnung , ich habe sogar bei meinem 2. Minijob , bei dem ich nur 6 h im Monat arbeite, Anspruch auf freie Tage , die ich zusammenhängend nehmen kann !

von MeinSternchen am 22.02.2011, 19:23



Antwort auf Beitrag von lirena

Du hast als Teilzeitkraft denselben Urlaubsanspruch wie deine Vollzeitkollegen pro Woche gerechnet. Wenn du einen Tag in der Woche arbeitest sieht es so aus: Wenn die Vollzeitkollegen z.B. 6 Wochen Urlaub haben = 6 x 5 Tage , dann hast du 6 Wochen = 6 x 1 Tag = 6 Tage (die anderen 4 Tage in der Woche hast du eh frei). Ich habe jahrelang als geringfuegig Beschaeftigte gearbeitet und immer meinen Urlaub bekommen. Einfach Urlaubsantrag einreichen wie jeder andere auch. Verhalte dich korrekt, dann hast du beste Chancen dass man auch dich korrekt behandelt.

von Pamo am 22.02.2011, 20:02



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Hallo! Theoretisch steht dir ganz normal Urlaub zu wie allen anderen Kollegen auch. Praktisch sieht es ganz anders auch. In den meisten Firmen, vor allen Dingen in kleineren gibt es keine bezahlten Urlaub. Also Urlaub oder Geld! LG Didi

von DidiM am 22.02.2011, 20:57



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Theoretisch hast Du den Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das ist der Mindestanspruch. ABER wie die Vorrednerin schon schrieb, es ist nich rechtens, aber meistens haben Minijobbler keinen Urlaub. Wenn sie frei haben, erhalten sie auch kein Geld. Und wer sich nicht damit einverstanden erklärt, der hat schlechte Chancen den Job zu erhalten.

von tapeten am 22.02.2011, 22:01



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gestern nochmals in der Firma nachgefragt und das sagten sie ich bekomme nur die Stunden die ich arbeite bezahlt.... Habe im Vertrag 8 Stunden pro Woche drin-11 Euro/Std. Urlaub würde ich bekommen, nur halt nicht bezahlt...hoffe ich es dann in den Sommerferien geregelt bekomme, damit wir in den Urlaub fahren können. lg

von lirena am 23.02.2011, 08:18



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genau...kommt oft vor....alos alles genau mitnotieren und nach Ende des Jobs 3 Jahre rückwirkend auszahlen lassen....es ist eine frechheit was da abgeht.....man sollte denen den Steuerprüfer auf den Hals hetzn ....

von golfer am 23.02.2011, 12:48



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finds auch nicht so toll und leider ists mir erst aufgefallen als ich den Vertrag unterschrieben hatte... wenn ich mich doch jetzt beschwere dann bin ich gleich den Job los...muss ja nicht dort bleiben, was meinst du mit genau notieren, Arbeitsstunden oder Urlaubstage??? lg

von lirena am 23.02.2011, 13:19



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Es ist egal was im Vertrag steht, falls da drin steht dass du keinen Urlaubsanspruch hast, ist dieser Passus ungueltig. Und falls nichts drin steht, hast du Urlaubsanspruch wie jeder andere auch. Zum Notieren: Mach dir eine Notiz ueber deine Arbeitsstunden, deinen ausstehenden Urlaubsanspruch und die Aussage des AG, dass dir nichts zusteht.

von Pamo am 23.02.2011, 15:33



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Hallo! Natürlich ist so ein Passus ungültig. Aber soll man auf sein Recht pochen? Was bringt einem das? Man ist doch nur seinen Job los. LG Didi

von DidiM am 23.02.2011, 17:15



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Wie bereits gesagt, man ist den Job nicht unbedingt los. Wer dieses Geruecht gestartet hat, muss AG gewesen sein - jedenfalls scheint es viele zu ermutigen. Ich habe schlicht meinen Urlaub eingereicht und nach kurzem Zoegern (da hat sich wohl jemand zwischenzeitlich informiert) bewilligt bekommen. Klar haette man mich auch mit einer bloeden Ausrede entlassen koennen, hat man aber nicht getan.

von Pamo am 23.02.2011, 17:24



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es IST so. meinem mann passiert, mir passiert. du hast glück gehabt. es kommt auch auf deine minijobstellung an. die meisten sind austauschbar. und die kündigungszeiten sind kurz. wenn man darauf angewiesen ist, würde ich es nicht riskieren, auf mein recht zu pochen.

Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 18:41



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Dir ist es passiert und mir ist es bei keinem meiner Minijobs passiert (uebrigens in Deutschland). Was beweist das schon fuer die OP? Die Rechtslage jedenfalls ist geklaert und deine Erfahrung bzw. die deines Mannes ist nicht stellvertretend fuer alle Arbeitgeber. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die wissen dass ein Minijobber nichts als eine Teilzeitkraft ist und dementsprechend behandelt werden muss. Wenn natuerlich der Teilzeitangestellte noch nicht mal einen Urlaubsantrag abgibt, dann wird er auch nie bezahlten Urlaub erhalten koennen. Das IST so.

von Pamo am 23.02.2011, 22:02



Antwort auf Beitrag von Pamo

du hast geschrieben, bei dir war es so, ich habe geschrieben, bei uns ist es anders. auch deine erfahrung ist nicht stellvertretend. ich habe auch schon in meiner firma in der elternzeit gejobbt und es war wie bei dir. da stand es aber auch im vertrag drin. ich schrieb oben auch, es ist gängige praxis und ich glaube einfach, daß es mehr minijobag´s gibt, die unrechtens handeln. darüber sollte man sich einfach im klaren sein, bevor man auf seine rechte pocht. nicht mehr, nicht weniger.

Mitglied inaktiv - 24.02.2011, 08:41



Antwort auf Beitrag von golfer

deshalb ....wer sich nciht trauen will odr kann....alles aufschrweiben und nach beendigung des Arbeitsverhötnisses 3 jahre rückwirkend einklagen.....alles kalr....

von golfer am 24.02.2011, 08:44



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Dann sind wir uns ja einig. Man sollte wissen, dass viele AG sich unrechtmaessig verhalten, aber trotzdem seine Rechte kennen. Golfers Idee ist eine gute Loesung, wenn nichts anderes zieht.

von Pamo am 24.02.2011, 15:28



Antwort auf Beitrag von Pamo

das habe ich auch schon erlebt....und es hat gewirkt. allerdings eben erst NACH dem job. so weit denkt man nicht oder will nicht denken oder es ist einem wurscht. so kommen dann die meisten ag´s ungeschoren davon.

Mitglied inaktiv - 24.02.2011, 17:38



Antwort auf Beitrag von golfer

Ich habe einen eur 400 job während der elternzeit und urlaubsanspruch, dieser wird mir direkt jeden monat abgezogen, so dass ich nicht 33 std., sondern nur 29,5 std. zu arbeiten habe..

von Julians.Mama am 01.03.2011, 13:07