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Urlaub nach Mutterschutz/Elternzeit

Thema: Urlaub nach Mutterschutz/Elternzeit

Ich werde voraussichtlich, hoffentlich und mit ganz viel Daumen druecken Anfang August Mutter eines lebendes Kindes. Nun stellst sich fuer mich folgende Frage beim Thema Elternzeit/Elterngeld: Ich bin seit Anfang Januar im Beschaeftigungsverbot. Habe somit fuer dieses Jahr noch 24 Urlaubstage und aus dem Jahr davor noch 10 Resturlaubstage. Kann ich diesen direkt nach den acht Wochen Mutterschutz nehmen und danach erst Elternzeit/Elterngeld fuer mich beantragen? Da mein Mann gerne zwei oder drei Monate zuhause bleiben wuerde, waere das finanziell fuer uns super, da er dann das Elterngeld in der Zeit beziehen koennte, in der ich quasi mein normales Gehalt bekomme durch den Urlaub. Ist das moeglich?

von Lennax am 13.03.2024, 09:55



Antwort auf Beitrag von Lennax

Das Problem ist dein Arbeitgeber muss den Urlaub nicht genehmigen we kann ihn ablehnen Zudem kannst du Elterngeld immer nur in Lebensmonaten nehmen

von misses-cat am 13.03.2024, 11:58



Antwort auf Beitrag von Lennax

Anderer Vorschlag dein Mann nimmt einen Monat ab Geburt Elternzeit mit Elterngeld Bezug und den 13 Lebensmonat , man darf ab 1.04 leider nur noch einen gemeinsamen Monat Elterngeld Basis beziehen. Entweder arbeitest du dann wieder oder klärst obdu dann Urlaub nehmen kannst und danach wieder arbeitest oder du bleibst, wenn finanziell drin, ohne Geld zu Hause und ihr genießt die Zeit die genau so schön ist wie der Anfang vor allem kann der Papa dann soviel mit dem Kind machen

von misses-cat am 13.03.2024, 12:02



Antwort auf Beitrag von Lennax

Achtung, dran denken. Bis das EG vom Mann kommt, kann es 3-6 Monate dauern. Ihr solltet also ein entsprechendes Polster haben.

von Neverland am 13.03.2024, 17:06



Antwort auf Beitrag von Lennax

Liebe Lennax, ich gebe dir zu deiner Frage zum Thema "Urlaub" als Anlaufstelle die Nummer des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 030 221 911 004 (Themengebiet: Arbeitsrecht). Informationen zur Aufteilung des Elterngelds findest du hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728 (Achtung: Die Neuerungen ab dem 1.4.24 sind hier noch nicht benannt, falls du Infos hierzu haben möchtest, melde dich gerne.). Alles Liebe für dich und einen guten Start ins Familienleben, Heike von kontakt next

von heike_kontaktnext am 21.03.2024, 09:16