Baby und Job

Forum Baby und Job

Mal ne sicher GANZ doofe Frage

Thema: Mal ne sicher GANZ doofe Frage

Hallo vorweg: da mich diese ganzen Regelungen wenig betroffen haben, habe ich DEFINITIV keine Ahnung und frage mal ganz naiv: 1. Wenn in einer Familie zB der Mann arbeitslos ist, die Frau aber voll arbeitet, und die frau bekommt ein Kind, kann SIE dann überhaupt Elternzeit nehmen? Er ist doch sowieso zuhasue...wie ist das geregelt? 2. Können BEIDE Elternteile Elternzeit gleichzeitig nehmen? Jeweils halb? Oder auch beide voll? 3. Kann der Mann während des Mutterschutzes nach der Geburt Elternzeit nehmen? also für die 8 Wochen? ich habe null Ahnung wo man das nachguckt..aber das müsst ich gern mal wissen...oder eben nen link dazu Danke! Henni

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 16:39



Antwort auf diesen Beitrag

schöne fragen, manche kann ich, den ich, beantworten: zu 1: natürlich kann die frau elternzeit nehmen, das ist völlig unabhängig vom arbeiten des mannes. zu 2: ja, aber ich kann dir nicht beantworten, ob jedes elternteil für sich drei jahre elternzeit haben kann, das weiß ich nicht. die elterngeldzeit kann man sich so aufteilen, wie man lustig ist. zu 3: ja, hat meiner gemacht. lg magistra

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 16:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, es gibt doch keine doofen Fragen ;-) ` Sprichst Du hier von ElternZEIT oder ElternGELD? 1. Anspruch auf ElternZEIT haben nur Arbeitnehmer. Selbständige und Arbeitslose sind ja eigentlich niemandem gegenüber zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet und brauchen demnach auch keine Befreiung dieser Verpflichtung. 2. Die Elternzeit beträgt insgesamt 3 Jahre und beide Elternteile können sie anteilig in Anspruch nehmen. Also entweder einer voll oder beide jeweils anteilig in der Form wie sie es wollen (Bsp. Frau 2 Jahre, Mann 1 Jahr oder Frau komplett 3 Jahre oder Mann komplett 3 Jahre). Man legt sich innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt verbindlich für die drei Jahre fest. In Härtefällen (wenn einer arbeitslos würde z.B.) ist das m.W. einmalig im nachhinein änderbar. 3. Ja, kann er. Geregelt ist das ganze in einem Gesetz, das meistens mit dem Arbeitsgesetzbuch verbunden ist (ArbGB), wie genau es jetzt heißt, weiß ich allerdings nicht. Bundeselternzeitgesetz??? Infos gibts auf der Seite des Familienministeriums, ich schau mal gerade: www.bmfsfj.de liebe Grüße Natascha

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 21:07



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Henni, also: 1.) jeder Elternteil hat Anpruch auf 3 jahre Elternzeit. Die sind grundsätzlich auch erst mal getrennt vom Elterngeld zu betrachten. Jeder Elternteil hat also Anspruch auf die 3 Jahre, wie der Elternteil das finanziert bleibt ihm überlassen, "zur Not" beantragt er halt Hartz IV. Es können auch beide Eltern (die vorher beide gearbeitet haben) zusammen für 3 Jahren in EZ gehen und drei jahre 24/7 zusammen auf der Couch sitzen :-) 2.) beantwortet sich aus 1.) 3.) ja, der Vater kann auch schon während des MuSchu der Mutter EZ nehmen und dafür auch EG bekommen. Er sollte halt ca. 7 Wochen vor ET "ab Geburt" EZ mitteilen (man beantragt EZ nicht!) Machen sogar relativ viele so, sodaß Frau v. d. L. Stress hatte, so schnell so viel EG finanzieren zu müssen. Steht alles im BEEG :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 21:07



Antwort auf diesen Beitrag

Echt, Desiree? Ich dachte, die Elternzeit sei insgesamt 3 Jahre und anteilig aufzuteilen bzw. wenn beide gleichzeitig nehmen, dann nur die Hälfte? Muss ich doch beim nächsten Kind mal wieder nachlesen *gg* schönen Abend noch Natascha

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 21:11



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ich danke euch! Wobei mr noch immer nciht klar ist, ob JEDER 3 Jahre bekommt oder eben beide zusammen 3 Jahre eine volle Stelle...versteht mich wer? Es könnte mir auch egal sein, ich bekomme eh keien kidn mehr..aber man will ja mitreden können*g* Danke LG HEnni

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 08:19



Antwort auf diesen Beitrag

Also ich finde nicht, daß ich "unklar" war :-) ... auch nicht für eine Lehrerin ;-))) Also, 2. versuch: Jeder Elternteil kann 3 Jahre in EZ gehen. Jeder Elternteil hat unabhängig vom anderen Elternteil Anspruch auf 3 Jahre EZ. Was der andere Elternteil macht, ist völlig wurscht. Jetzt klarer? Viele Grüße :-) Désirée

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 10:07



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo also ich kanns einfach cniht glauben, denn das hieße ja, dass mein Mann auch noch 3 Jahre Urlaub nehmen kann für unsere nun dreijährige tochter? Oder hätte er das auch schon nach geburt beantragen müssen? Also nciht das ich das will, aber es ist dann richtig, dass bei einem Kind 6 Jahre elternzeit genehmigt werden. SO verstehe ich das und frage eben doof nach weil ich das nicht glauben kann aber damit dann tue...auch als Lehrerin..*g* LG HEnni

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 10:47



Antwort auf diesen Beitrag

Also da bekam ich aber eine andere Info von meiner Krankenkasse. Die teilte mir mit: Die Elternzeit für ein Kind beträgt 3 Jahre. Diese drei Jahre können Frau und Mann sich aufteilen oder nur einer kann drei Jahre nehmen. Aber pro Kind nur 3 Jahre und nicht Mama 3 Jahre und dann Papa 3 Jahre. Falls jemand eine andere Info hat, bitte mit Quellenangabe. Das wäre nämlich sehr interessant für mich.

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 11:05



Antwort auf diesen Beitrag

naja.... Der EZ-Anspruch geht ja nur bis zum Ende des 3. LJ des Kindes. Also insofern ist der Zug "rum ums Eck". Außer, der AG Deines Mannes gesteht ihm zu, das 3. Jahr bis irgendwann später (max. 8 LJ) aufzusparen. Aber: ist er als Förster nicht beamter oder so? Da sieht es ja wieder minimal anders aus, was Beurlaubungen angeht... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 12:46



Antwort auf diesen Beitrag

Steht alles im BEEG (früher: BErzGG) und die Dame von der KK erzählt "Mist" was die EZ angeht. Elterngeld ist wieder was gaaaaanz anderes... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 12:47



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo hm, also ICH habe ja die 3 Jahre Elternzeit genommen die MIR zustehen. ER müsste demnach ja noch eins übrig haben, er hat ja keins genommen... Logisch? Sein Arbeitsgeber ist der Kreis, der müsste so was ja genehmigen und JA er ist beamter, aber die Frage bezog sich eh nciht auf genau UNS sondern ein befreundetes Ehepaar mit ähnlicher konstellation hat mir ihr Modell vorgestellt und ich konnte nciht glauben dass es so geht...ist ja echt genial! LG und danke Henni

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:09



Antwort auf diesen Beitrag

Also irgendwas stimmt hier nicht. Meine Krankenkasse beharrt darauf: Elternzeit gibt es drei Jahre für ein Kind und nicht pro Elternteil. Das dritte Jahr kann flexibel genommen werden bis zum 8. Lebensjahr. Dann müsste es ja nach Deiner Meinung so gehen, daß die Mutter die ersten drei Jahre nimmt und dann der Papa das ein flexible Jahr noch bis zum 4. Geburtstag dranhängen kann. Die AOK hier in BA-Wü sagt da konkret: Nein, das geht nicht! Elternzeit geht ja die Krankenkasse etwas an, da man in der Zeit kostenfrei krankenversichert ist.

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:28



Antwort auf diesen Beitrag

will ja nun auch cniht doof sterben..

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:35



Antwort auf diesen Beitrag

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=16318.html hm...also während das aber ja 4 HJahre wenn ein Elternteil 3 Jahre nimmt und der andere dann das "flexible" jahr??? Oder??? Oh manno

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:38



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe mal aus dem Gesetz folgenden Paragraphen rauskopiert. Es ist Paragraph 15 Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Satz 1 gilt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und c entsprechend. Und hier kommt es auf das Wort anteilig an. Es gibt 3 Jahre für ein Kind und Mama und Papa können sie "anteilig" nehmen.

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:41



Antwort auf diesen Beitrag

kommt denn "dein" gesetz, lisah? Quelle???

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:49



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe einfach da nachgeschaut, wie die Vorschreiberin es auch angeraten hat: "Steht alles im BEEG (früher: BErzGG) und die Dame von der KK erzählt "Mist" was die EZ angeht. Elterngeld ist wieder was gaaaaanz anderes..." Also einfach im BEEG nachschauen unter Paragraph 15

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 13:51



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe zwar keine Ahnung wie ich es als Link hier einstelle, aber das ist die Seite: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:00



Antwort auf diesen Beitrag

AUCH anteilig, Lisah, AUCH!! Also aus dem von Dir zitierten Gesetzestext geht nicht hervor, daß Désirée nicht recht hat. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:11



Antwort auf diesen Beitrag

und kann uns erlösen. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren (wäre für mich nur von Vorteil)

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:13



Antwort auf diesen Beitrag

Auf unserer AOK Seite steht folgendes: (Auf der Seite der AOK baden-Württemberg) Elternzeit bedeutet eine „Aus-Zeit“ vom Job, in der Eltern sich ganz ihren Kindern widmen können. """"Es besteht Anspruch auf maximal drei Jahre Elternzeit, die Mutter und Vater untereinander aufteilen können.""""" Jungen Familien soll damit die Möglichkeit gegeben werden, ihre Zeit flexibler einzuteilen und die finanzielle Belastung überschaubar zu halten. Dennoch scheinen, so die Ergebnisse einer Vorstudie im Auftrag der Bundesregierung, Väter in der Elternzeit noch die Ausnahme zu sein. Erzählen mir die Berater von der Krankenkasse Unsinn und ist die Internetseite von der AOK auch Unsinn? Bin jetzt total unsicher. Es kann doch nicht sein, daß Elternzeit von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt wird.

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:19



Antwort auf diesen Beitrag

Wie wär´s hiermit? Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt. Sind beide Eltern erwerbstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu – unabhängig davon, wie der Partner die Elternzeit nutzt. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil allein in Anspruch genommen werden; die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen (also nicht etwa nur gemeinsame 1 1/ 2 Jahre). Die Elternzeit darf auch bei gemeinsamer Nutzung pro Elternteil in zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Das stammt von der Seite des Bundesministeriums und dürfte alles klären! Gruß, dieElle

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:53



Antwort auf diesen Beitrag

und Lisah, ich lese aus dem Text auch nciht raus, dass du bzw. die AOK Recht haben könntest! Das Wort "auch" ist ja durchaus wichtig! Wozu ist das denn für dich wichtig wenn ihc mla fragen darf? Seid ihr beide in Elternezit??? Und: was ist nun mit dem vierten Jahr für meinen Mann???? Hat er Anspruch??? Danke Henni, deren frage wohl DOCH nciht so ganz doof war *frohsei*

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 17:01



Antwort auf diesen Beitrag

http://www.aok.de/bay/rd/121925.htm steth ACUH drin das beide 3 Jahre kriegen..das sollte DEINE AOK Dame dann doch auch lesen können!!! LG Henni

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 17:03



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo henni, ich antworte jetzt nochmal ganz frisch: Der Vater hat noch ein jahr EZ gut, WENN der AG zustimmt. Ich auch :-) Mein Mann hatte ja immer bei uns EZ, also habe ICH noch ein Jahr EZ "gut" da mein Jüngster 6 J. ist. ...Aber mein AG würde sich bedanken... Víele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 23:44