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20 Stunden in Elternzeit oder ohne?

Thema: 20 Stunden in Elternzeit oder ohne?

Ich hab 1Jahr Elternzeit. Nun sieht es so aus, dass ich erst einen Krippenplatz bekomme, wenn Junior 15 Monate ist. Ich kann also nicht sofort wieder Vollzeit sondern könnte maximal 20 Stunden. Ich frage mich nun, welche Unterschiede es gäbe wenn ich für ein halbes Jahr A) meine Elternzeit verlängere und während dieser für 20 Stunden arbeiten gehe oder B) normal in meinen Job zurück gehe, aber die Arbeitszeit auf 20 Stunden reduziere. Also, wie siehtd as aus, mit Steuern, Krankenversicherung...?

von An77 am 25.02.2014, 21:05



Antwort auf Beitrag von An77

KV, Steuer etc. machen kein Unterschied. ABER: wesentlicher Unterschied liegt darin, dass Du bei Variante B nicht mehr so einfach in eine Vollzeittätigkeit zurück kannst. Dies geht dann nur mit expliziter Zustimmung des AG. Bei Variante A kannst Du nach Ablauf Deiner Elternzeit Dir überlegen, ob Du wieder in die Vollzeittätigkeit zurückkehren möchtest oder ob Du dauerhaft in eine Teilzetittägkeit wechseln möchtest (gewisse Grösse des AG vorausgesetzt). Daher würde ich eher zu Variante A raten.

von Fuchsina am 26.02.2014, 00:11



Antwort auf Beitrag von An77

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von Schru am 26.02.2014, 15:02



Antwort auf Beitrag von An77

Bei Steuern, Krankenversicherung etc. macht es in der Tat keinen Unterschied, ob du 20 Std. während deiner Elternzeit arbeitest oder ohne Elternzeit 20 Std. arbeitest. Der einzige Unterschied ist eigentlich, dass du während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz hast. Wenn du die Stunden reduzieren möchtest, achte darauf, dass du nur eine befristete Stundenreduzierung bei deinem Arbeitgeber beantragst, damit du anschließend wieder Vollzeit arbeiten kannst. Dies geht auch ohne Elternzeit, die Stundenreduzierung muss nur eben BEFRISTET sein.

von chrissicat am 27.02.2014, 13:09



Antwort auf Beitrag von An77

Danke. Ich werde jetzt mal noch abwarten, ab wann genau ich den Krippenplatz hab und dann das Gespräch ind er Firma suchen. Wegen Kündigung hab ich eigentlich keine Angst. Die brauchen mich... Ich hab nur etwas genau deshalb ein schlechtes. Gewissen. Die brauchen mich und ich komme und will reduzieren. Naja, mal sehen.

von An77 am 27.02.2014, 14:07



Antwort auf Beitrag von An77

Weit wichtiger ist die Frage, gibt Dein AG Duir die Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit? Muß er nämlich nicht, da du ja anscheinend nur für 1 jahr Elternzeit gemeldet hast. Man muß sich für die ersten 2 Jahre festlegen! Will man daran was ändern, benötigt man eben die Zustimmung.

Mitglied inaktiv - 09.03.2014, 08:24