Baby und Job

Forum Baby und Job

Übergang Elternjahr - Arbeit- arbeitslos oder verlängern?

Thema: Übergang Elternjahr - Arbeit- arbeitslos oder verlängern?

Hallo, mein Elternjahr endet am 15.12., nach einem Jahr. Ab 01.01. fange ich dann wieder zu arbiten an. Nun meine Frage: Muss ich mich in den 2 Wochen arbeitslos melden, oder kann ich das Elternjahr um die 2 Wochen verlängern? Vielen Dank und lg

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 11:30



Antwort auf diesen Beitrag

du mußt dich arbeitslos melden und bekommst für die Zeit auch das Geld... LG

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 12:04



Antwort auf diesen Beitrag

ob man sich arbeitslos melden kann, wenn man "verspätet" im alten Arbeitsvertrag wieder anfängt. Ich tendiere da vom Gefühl eher zu Elternzeit verlängern oder unbezahlter Freistellung. Hast Du denn keinen Resturlaub mehr??? Trini

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 12:11



Antwort auf diesen Beitrag

Nein müßen muß man nicht. Wenn man die 2 Wochen auf finanziell so über die Runen kommt, ist es nicht nötig. Sie hat ja schon nen Job. Du kannst in der Zeit einfach so zu Hause bleiben, als Hausfrau.

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 13:13



Antwort auf diesen Beitrag

Ich hatte einen befristeten AV von 1 Jahr. Dieser lief während der Elternzeit aus, also beginne ich ab 01.01 mit einem neuen. Ich dachte nur versicherungstechn. ist da was zu beachten...!?

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 13:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Elti, arbeitest Du nach der Elternzeit wieder in der Firma, in der Du auch vor der Elternzeit gearbeitet hast? Dann bist Du in einem Arbeitsverhältnis und kannst Dich gar nicht arbeitslos melden. Du musst lediglich mit Deinem Arbeitgeber das Ender der ElternZEIT korrekt vereinbart haben. Mit dem ElternGELD hat das zunächst weniger zu tun. ElternGELD bekommst Du max. 12 Monate bzw. 14 wenn Du alleinerziehend bist. Verlängern kannst Du das nur, wenn Du das von Anfang an so fest gelegt hast, Du kannst nämlich wählen, dass Du den halben Betrag für die doppelte Zeit bekommst, aber das macht für Dich keinen Sinn und ist ja sowieso zu spät. Wenn Du bei einem ganz neuen Arbeitgeber anfängst, dann macht es vielleicht Sinn, wenn Du Dich meldest, denn Du musst ja zumindest krankenversichert sein. Wenn Du allerdings familenversichert bist, kannst Du DIr diesen Stress eventuell sparen. Ich habe keine Ahnung, was Du für die 2 Wochen bekämst. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, dann denk daran, dass musst Du mind. 3 Monate machen, bevor Du es wirst oder schon früher, wenn Du weisst, dass Du es wirst. Wenn Du noch ein bisschen genauer Deine Situation beschreibst, kann man Dir besser helfen. Viele Grüße, Sabine

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 13:40



Antwort auf diesen Beitrag

Danke, jetzt weiß ich etwas besser Bescheid. Es ist mein alter Arbeitgeber aber dann eben ein neuer Vertrag. lg und nochmal Danke für alle Antworten!

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 13:44



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, bei befristeten Verträgen wär ich vorsichtig LG

Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 19:50



Antwort auf diesen Beitrag

da wundert mich, daß du elterngeld in voller höhe bekommst. oder hast du das nicht angegeben. du bist ja faktisch arbeitslos und hättest nur anspruch auf die 300 euro. du kannst auch die elternzeit nicht verlängern, da du ja in keinem arbeitsverhärltnis stehst. du bist dann ja auch gar nicht sozialversichert. ist dir das bewußt? mich wundert das alles etwas. habe nämlich ähnlcihes problem und bekomme nun einen neuen vertrag auf den ich gleich elternezit anmelde, weil ich mich sonst arbeitslos melden müßte bis zu dem ezitpunkt wo ich erst wieder arbeiten möchte.

Mitglied inaktiv - 12.09.2008, 11:18



Antwort auf diesen Beitrag

Es ist geht beim Elterngeld doch darum, was du im letzten Jahr verdient hast und nicht was du in dem Moment verdienen würdest. Also mich hat da niemand gefragt, was für einen Vertrag ich habe! Es ging nur um den Verdienst davor!

Mitglied inaktiv - 13.09.2008, 11:03