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TvöD - Entgeldstaffelung

Thema: TvöD - Entgeldstaffelung

Hallo, Ihr habt mir jetzt schon so oft weitergeholfen, ich hoffe auch dieses Mal auf Eure Hilfe. Ich habe auf der HP vom öffentl.Dienst nachgelesen. Das ist auch ziemlich gut erklärt alles. Nur mit einer Sache komme ich nicht so zurecht. Es geht da um den Entgeldrechner. Da gibt es verschiedene Stufen. E 1-4 für An- und Ungelernte. E5-..? für welche mit 3jähriger Ausbildung. Die Ausbildung ist allgemein gedacht, auch in anderen Berufszweigen, oder im öffentl. Dienst? Bei mir z.B. ist es ja so, dass ich 3 Jahre Arzthelferin gelernt habe und seither im Angestelltenverhältnis war. Aber nie im öffentl. Dienst tätig. Werden meine 3 Jahre Ausbildung da gezählt? Oder bin ich dann "An- bzw. Ungelernte"? Wer weiß darüber Bescheid? Vielen lieben Dank. Melli

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 17:42



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Also soweit ich das in meinem Job beurteilen kann, würde ich sagen das Du ja eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und somit in der Stufe 2 der entsprechenden EG anfangen wirst. Stufe 1 ist wirklich für Personen die nichts gelernt haben. Also rechne mal mit der Stufe 2. Alles mehr ist dann evtl. Verhandlungssache mit dem Arbeitgber, diesen Spielraum lässt der TVÖD zu. Hoffe ein bischen geholfen zu haben. Grüße Mimmi

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 17:55



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Also ich arbeite seit 7 Jahren im öffentlichen Dienst. Bei uns sind in der letzten Zeit auch neue Kolleginnen eingestellt worden, die in anderen Ämtern bereits 10 Jahre gearbeitet haben und trotzdem wieder als Anfänger eingestuft werden, weil sie nicht bei uns tätig waren. Meiner Meinung nach ist es nicht richtig, aber wenn du vorher nicht im Öffentlichen Dienst warst sieht es eher schlecht aus mit der Anrechnung. Gruß Annette

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 02:14



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Danke Anette, eine Frage habe ich noch. Wie würdest Du mich einstufen? In E5 auf Stufe 2? Oder anders? Melli

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 09:44



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bezahlt. Wenn z. B. eine gelernte Arzthelferin für eine Stelle im Sekretariat eingestellt wird, bekommt sie mehr, als eine Bürokauffrau. Also die Stelle ist schon vorher eingestuft: z. B. Schreibkräfte bekommen weniger (egal welche Ausbildung sie haben) als die Sachbearbeiter. Bei uns gibt es auch Sachbearbeiter die vorher geputzt haben...

Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 13:11



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Also, zur Einstufung selber kann ich gar nichts sagen, arbeite im Jugendamt, es kommt immer auf die Tätigkeit an. Und es gibt noch Unterschiede, bin bei einer Kommune, Land und Bund haben da wieder andere Einstufungen. Sprich doch vorher mit dem Arbeitgeber darüber. gruß Annette

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 01:09