Hallo ich bin derzeit noch in Elternzeit. Möchte aber ab nächstes Jahr April wieder arbeiten gehen. Auf die Kleine wird meine Mama aufpassen.
Wollte eigentlich zwischen 8und 16 Std die Woche anfangen. Die Frage ist also Basis oder Teilzeit!?
Jetzt meinte eine Bekannte das man bei einem Teilzeitjob (ab15 Std) noch irgendwelche Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen könnte. Weiß da jemand Bescheid?? Und sicherlich wird das mit dem Einkommen vom Mann gegen gerechnet; wisst ihr wo die Einkommensgrenze liegt??
Hoffe es kann mir jemand weiter helfen!!
LG
von
Lollena
am 23.12.2013, 20:15
wenn euer gemeinsamer verdienst sehr gering ist, könnt ihr aufstockendes alg2 beantragen oder auch wohngeld.
ansonsten wüsste ich nicht, warum die arge teilzeit aufstocken sollte....
die einkommensgrenzen kannst du sicher googeln.
Mitglied inaktiv - 25.12.2013, 11:13
Wie Kravallie bereits saget, ist das nicht eine Frage der Stundenanzahl, sondern eine Frage des Haushaltseinkommens.
Da es unter anderem auch von einer Miete abhängig ist, helfen Einkommensgrenzen alleine Euch nicht weiter, ob ihr Hartz IV Ergänzung/ Wohngeld beantragen könnt oder nicht.
Gruß Nicol
von
Nicol
am 25.12.2013, 12:03
Da müsste Euer gemeinsames Einkommen aber schon sehr niedrig sein, dass Ihr noch aufstockendes ALG2 bekommen würdet. Wenn Du Dich allerdings bewusst für "450€-Job plus ALG2" entscheidest statt TZ mit mehr Stunden, dann wird Dir das Jobcenter sicherlich den Vogel zeigen.
von
Sunny76
am 25.12.2013, 12:07
das kommt auf das alter des Kindes an.
von
Milia80
am 27.12.2013, 15:05
Die Frage ist halt auch wie alt das Kind ist!?8std die Woche ist ja schon recht wenn das A-Amt der Meinung ist Kind ist so alt dass du es zum Beispiel mehr Stunden fremdbetreuen lassen könntest würden sie mit Sicherheit nicjt einverstanden wenn du nur 8std arbeitest obwohl auch mehr möglich wäre.das Ziel sollte ja sein eben keine Zuschüsse bekommen und sich selbst zu finanzieren!
von
Shaima
am 30.12.2013, 12:34