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Teilzeit nach Elternzeit nicht möglich

Thema: Teilzeit nach Elternzeit nicht möglich

Hallo, ich werde wohl nach der Elternzeit nicht wieder in meinen Job zurückkehren können. Mein Chef kann mich nicht in Teilzeit beschäftigen und ich kann und will nicht Vollzeit (40 Stunden-Woche) arbeiten. Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit habe ich nicht, da wir nur ein Minibetrieb mit 2 Angestellten und Azubi sind. Ist bzw. war jemand in der gleichen Situation? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Erst mal zum Arbeitsamt oder? Man soll ja 3 Monate vor der bevorstehenden Arbeitslosigkeit sich da melden. Ende Elternzeit ist der 29.04.2013. Und wie dann? Aufhebungsvertrag? Mein Chef muss mir ja nicht kündigen, er würde mich ja Vollzeit beschäftigen, nur kann ich das nicht. Blöde Sache.

Mitglied inaktiv - 07.01.2013, 20:07



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also bei mir war es so, dass ich die Stelle eh wechseln mußte, weil ich umgezogen bin. Teilzeit wäre bei meinem Chef aber auch nicht gern gesehen gewesen. Ich habe formell bei meinem AG einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt, dieser wurde schriftlich abgelehnt. Ich habe dann selber gekündigt und bin mit meiner Kündigung und dem abgelehnten Antrag auf Teilzeit zum Arbeitsamt gegangen. So hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld geahbt. War Gottseidank nicht nötig, da ich gleich in Anschluß an die Elternzeit eine Stelle in Teilzeit gefunden habe. Dies war allerdings auch vorher mit dem Arbeitsamt abgesprochen, ggfs erkundigst du dich vorher mal. Nicht dass es dann doch Probleme gibt. Viel Erfolg!!

von littlepanda am 08.01.2013, 15:13



Antwort auf Beitrag von littlepanda

Danke, hab heute schonmal beim Arbeitsamt angerufen und werde mich jetzt schon mal arbeitssuchend melden und auch Bewerbungen schicken. Jetzt warte ich, bis mir ein persönlicher Gesprächstermin mitgeteilt wird. Schaun wir mal, hab ja noch über 3 Monate Zeit.

Mitglied inaktiv - 08.01.2013, 15:31