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Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Thema: Teilzeit auf Vollzeit - Resturlaub berechnen

Hallo, ich hoffe jemand von euch kann mir bei meiner Frage weiterhelfen. Ich bin Beamtin und arbeite derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std./Woche verteilt auf 4 Arbeitstage. Mein derzeitiger Urlaubsanspruch wurde so berechnet: 6 Wochen Urlaub pro Jahr verteilt auf 4 Arbeitstage = 24 Tage pro Jahr Ich habe derzeit noch 23 Tage Resturlaub für dieses Jahr. Nun ist es so, dass ich im Januar 2010 die Behörde wechsle und dann auf 90 % aufstocke, also dann ca. 37 Std./Woche an 5 Arbeitstagen. Nun hat mir die zuständige Beamtin mitgeteilt, dass mein derzeitiger Jahres-Resturlaub umgerechnet werden müsste und ich somit nur 12 Resturlaubstage (23:2= 11,5 Tage - aufgerundet 12) an die neue Behörde übertragen könne. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Umrechnung so stimmt. Wer kann mir helfen? Viele Grüsse Sonja

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 14:21



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Ich komme auf 16 Tag. Ich denke die Personalbearbeiterin hat die 4-Tage Woche vergessen. Meine Rechnung 20,5 Stunden pro Woche bei 4-Tage Woche ergibt 5,125 Stunden pro Tag. Also ist jeder der 23 Tage 5,125 Stunden wert. Das heißt 117,875 Stunden Urlaub. Beim neuen Vertrag ist jeder Tag 7,4 Stunden wert. Also 117,875/7,4=15,9... Tage Urlaub. Gruß Julia

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 14:43



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Hallo, ich könnte mir schon vorstellen, dass die neue Behörde dass vielleicht so möchte, weil Du ja zur Zeit "nur" nen halbtags Urlaubsanspruch hast und der kann nicht 1:1 auf die Vollzeitstelle angerechnet werden. Und wenn Du die geleisteten Stunden gegenüber stellst, dann ist es doch fair die Urlaubstage umzurechnen?

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 14:43



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Wegen der Umrechnung halbtags/volltags. Bei mir war es umgekehrt: Ich hatte Resturlaub aus volltags und habe dann nur noch halbtags gearbeitet. Ich bekam aber die Rechtsauskunft, dass sich dadurch die Urlaubstage nicht verdoppeln, sondern die Tage gleich bleiben. Müßte doch dann umgekehrt genauso gelten?! V. G.

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 14:47



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Hi, danke schon mal für eure Antworten.Tja weiß jetzt auch nicht wie gesagt bei 4 Tages Woche hatte ich 24 Tage Jahresurlaub, sprich der Urlaub wurde mir ja damals schon herabgekürzt weil nur an 4 Tagen gearbeitet habe statt an 5 (sonst hätte ich 29 Tage Jahresurlaub bekommen) wenn ich nun für die derzeitigen 23 Tage Resturlaub nur 12 Tage angerechnet bekomme dann wird mir der Urlaub ja nochmal gekürzt das kann doch eigentlich nicht sein oder? Wer toll wenn jetzt jemand antworten könnte der in einem Personalbüro arbeitet und sich damit konkret auskennt... LG Sonja

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 16:02



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dass man so viel Urlaub überhaupt mitnehmen darf ins neue Jahr. Ich würde den einfach nehmen. Wenn das geht. Aber die Rechnung kann ich nachvollziehen. Allerdings komme ich auf mehr. Wenn man davon ausgeht, dass ein Urlaubstag jetzt bei Dir 5,0 stunden repräösentiert und in der neuen Behörde ein Arbeitstag 7,5 Stunden hat, so sind 23*5=115 Stunden durch die 7,5 macht etwas mehr als 15 Tage. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 16:06



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Hi, ich blick da selbst nicht mehr durch. Wenn man bedenkt, dass ich ja für die 23 Tage bei meinen derzeitigen 4 Arbeitstagen/Woche noch auf 5 Wochen und 3 Tage Urlaub komme erscheint es mir doch relativ unwahrscheinlich, dass ich dann nur noch 12 Tage übernehmen könnte (wären ja somit bei einer 5 Tage/Woche nur noch 2 Wochen und 2 Tage. Das kann doch einfach nicht sein oder??? LG Sonja

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 16:26



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Natürlich wird der Urlaub weniger! Vielleicht erscheint es dir logischer, wenn du dir vorstellst, dass du dir den Urlaub auszahlen lassen würdest. 5 Wochen Urlaub auszahlen lassen bei einem Teilzeit Job ist halt einiges weniger als 5 Wochen bei einem Vollzeit Job.

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 16:56



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Hallo Sonja, ich habe schon mal von Teilzeit auf Vollzeit gewechselt, daher kann ich dir sagen, wie es bei mir war: Ich habe 30% gearbeitet, d.h. 3 Tage à 4 Stunden, Vollzeit dann wieder 5 Tage à 8 Stunden. Wenn du jeden Tag die gleiche Anzahl Stunden hast, kannst du dir das mühsame rumgerechne eigentlich direkt sparen. Bei mir wurde gerechnet 9 Tage Resturlaub entspricht 3 Wochen Urlaub in Teilzeit, in Vollzeit waren das entsprechend 15 Tage Urlaub. Also hatte ich "wundersame Urlaubsvermehrung" von 9 auf 15 Tage, was aber auch nur recht und billig ist, weil ich schließlich diese 3 Wochen Urlaub in meiner Teilzeit auch nicht genommen habe. Da bei dir bei Eintritt in die Teilzeit der Urlaub auch gekürzt wurde (war bei mir genauso der Fall, aus 20 Tagen Resturlaub wurden da kurzerhand mal 12 Tage), ist es auch nur recht und billig, dass der Urlaub auch wieder aufgestockt wird. Ob es da Probleme gibt, weil du die Behörde wechselst und deshalb evtl. nicht den kompletten Urlaub mitnehmen kannst, weiß ich natürlich nicht. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 16:29



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Hi, ja so hab ich das eigentlich auch gedacht, 5 Wochen sind 5 Wochen, ob nun Teilzeit oder Vollzeit oder? LG Sonja

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 16:59



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Ich hatte als vollzeit 30 tage urlaub und als teilzeit genauso 30 tage urlaub bei uns kommt es drauf an wieviel tage in der woche gearbeitet werden bei der 5 tage woche habe ich 30 tage urlaub bei 4 tage woche glaube ich 26 tage urlaub lg

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 18:44



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Hallöchen, also bei mir wurde das so umgerechnet. 5 Tage zu 3,75 Stunden, Resturlaub 12 Tage. Ich hab dann auf 4 Tage die Woche gewechselt. 12 Tage Resturlaub : 5 Tage * 4 Tage ergibt gerundet 10 Tage. 12 Tage waren 2 Wochen und 2 Tage Urlaub Neu die 10 Tage ebenfalls 2 Wochen und 2 Tage Urlaub. Lg aus OÖ

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 19:52



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Hallo, es kommt nicht auf die Stundenzahl, sondern auf die Arbeitstage an. Wenn du 10 Stunden an fünf Tagen arbeitest, hast du auch den vollen Urlaubsanspruch. Da der Urlaub bei der 4-Tage-Woche weniger ist als bei der 5-Tage-Woche dürfte es doch nicht weniger geworden sein?? Gebe zu, ich habe nicht nachgerechnet, da bin ich ´eh eine Flasche, aber rein logisch??

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 19:22



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23 Tage Resturlaub : 4 Tage/Woche = 5,75 Wochen Resturlaub 23 Tage : 4 * 5 Tage neu = 28,75 Tage Urlaub : 5 Tage/Woche = 5,75 Wochen Urlaub Könnte das richtig sein ??????

Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 20:00



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Hi, hm klingt eigentlich richtig. Aber jeder sagt halt was anderes - was genau stimmt ??? LG Sonja

Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 10:31