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Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich?

Thema: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich?

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob man einen rechtlichen Anspruch darauf hat? Momentan arbeite ich noch an 5 Tagen die Woche, möchte dies aber gerne auf 4 Tage umverteilen. Insgesamt arbeite ich 20 Std. die Woche (öffentlicher Dienst). Mein Chef meinte nun, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, dass er aber nicht will, dass Unfrieden entsteht - sprich also, andere könnten neidisch werden... Kann es passieren, dass das abgelehnt wird, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen??

von wolfsfrau am 01.03.2013, 13:01



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owt

von wolfsfrau am 01.03.2013, 13:08



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Das geht doch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, oder? Gibt es bei Euch einen Gleichstellungsplan? Eine Gleichstellungsbeauftragte? Büro-Zeiten? Wie steht es da oder hast Du keinen Publikumsverkehr?

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 13:26



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Hi, es gibt keinen rechtl. Anspruch auf eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeiten, das liegt innerhalb des Weisungsrechts des AG. Alleine schon um flexibel zu bleiben, sichert heute kaum ein AG (auch nicht im öD) feste Arbeitstage oder Zeiten schriftlich zu, sondern es ist eher goodwill oder mündl. Vereinbarung und kann dann jederzeit geändert werden. Gruß, Speedy

von speedy am 01.03.2013, 13:38



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Du musst eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit beantragen mit dem dienstfreien Tag x. Das muss dein Arbeitgeber unter Abwägung der dienstlichen Belange. Ich wüsste keine Hinderungsgründe - das ist in meiner Behörde Gang und gäbe. Natürlich wird das auch schriftlich gemacht, da sich anhand dessen auch veränderte Urlaubszeiten usw. Bemessen

von lotte03 am 02.03.2013, 00:40



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Ja, Gleichstellungsbeauftragte haben wir. Geöffnet haben wir von 8 - 15.30, aber ich habe keinen Publikumsverkehr. Ich teile mir einen Aufgabenbereich mit einer Vollzeitkraft. Zur mündlichen Vereinbarung: muss dann nicht sogar ein Änderungsvertrag geschlossen werden, weil sich ja auch die Urlaubstage anders berechnen?

von wolfsfrau am 01.03.2013, 13:56



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Ich denke mal, würde das aber als Nebenabrede machen, also, das es dann auch wieder zurück genommen werden kann. Also keinen Änderungsvertrag, sondern eine Nebenabrede.

Mitglied inaktiv - 01.03.2013, 14:03



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Hi, in den meisten Fällen, die ich kenne, wird das über das Gleitzeitkonto geregelt. Formal müsstest du jeden Tag 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit leisten - und demnach auch für einen eingereichten Urlaubstag 1/5 der wöchtentl. Stunden gutgeschrieben bekommen. Wenn du halt jetzt nur an 4 Tagen kommst und deine Arbeitszeit erfüllst (natürlich in Abstimmung und mit Zustimmung des Vorgesetzten), dann wird das so akzeptiert. Ich war nach meinem Sohn auch im öD und hatte dann 16h/Woche, die ich an 2 Tagen abgearbeitet habe. Formal hätte ich aber jeden Tag 3,2h machen müssen... Gruß, Speedy

von speedy am 01.03.2013, 14:53



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Einen rechtlichen Anspruch hast Du nicht. Wenn sich der AG quer stellt und es keine betrieblichen Gründe gibt ( ich könnte mir z. b. vorstellen, dass er ablehnt, weil dann an einem Tag, wenn die VZ-Kraft z.B. krank wird, niemand da ist.) dann kannst Du Dich auch mal an den Personalrat wenden. Vielleicht kann der vermitteln. Viele Grüße Chrissie

von Chrissie3 am 02.03.2013, 16:18



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owt

von wolfsfrau am 02.03.2013, 16:48