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Tagesmutter trotz Beschäftigungsverbot

Thema: Tagesmutter trotz Beschäftigungsverbot

Hi! Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen! Also meine Tochter, 17 Monate, geht seit März zu einer Tagesmutter, da ich da wieder mit 140Std./Monat gerabeitet habe. Sie fühlt sich total wohl dort und geht echt gerne hin. Jetzt bin ich in der 9. SSW und habe ein Beschäftigungsverbot, da ich in der ambulanten Pflege nicht mehr arbeiten darf. Neben her absolviere ich aber noch ein Fernstudium. Ich weiß jetzt aber nicht, ob ich meine Tochter überhaupt noch zur Tagesmutter bringen "darf", da ich ja immer zu hause bin und eine Fremdbetreuung eigentlich nicht mehr notwenig wäre. Ich habe sie jetzt diese Woche, nach dem Urlaub der Tagesmutter, einfach wieder zu ihr gebracht, da wir mit dem Erzählen der Ss noch warten wollen (wegen einer FG im Januar). Wißt ihr zufällig Bescheid darüber????

von Mini-meee am 02.08.2011, 09:31



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Kläre das mit dem Jugendamt, welches bisher die Kosten übernommen hat, ab. Es besteht sehr wohl auch die Möglichkeit, die wirtschaftliche Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man eigentlich das selbst machen kann. Es hängt aber auch vom zuständigen Sachbearbeiter ab. Eine andere Möglichkeit wäre, die Krankenkasse zu fragen, ob sie Betreuungsgeld wegen dem Beschäftigungsverbot übernehmen. Du kannst all diese Möglichkeiten jedoch nur im telefonat bzw. persönl. Gespräch erörtern. Du bekommst ja aber auch noch Gehalt, von dem Du die TPP wenigstens in Stunden selbst bezahlen kannst.

Mitglied inaktiv - 02.08.2011, 15:12



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Ähm, wieso Jugendamt??? Wir bezahlen die Tagesmutter von unserem Geld und würden das ja auch in Zukunft weiter tun. Hab nix mit dem Jugendamt am Hut! Wollte wissen, ob ich trotz BV ein Recht darauf habe meine Lütte zur Tagesmutter zu geben, halt so lange ich noch das Fernstudium mache und den Vormittag zum Lernen brauche!

von Mini-meee am 02.08.2011, 16:06



Antwort auf Beitrag von Mini-meee

Wenn Du einen Privatvertrag mit der Tagesmutter hast und alles selbst bezahlst, geht es keinen was an was Du in der Zeit machst. Wieso sollte es? Wenn sie dagegen Zuschüsse vom Jugendamt bekommt, kann das anders aussehen.

von Linda761 am 02.08.2011, 17:29



Antwort auf Beitrag von Mini-meee

Hallo, eine werdende Mutter im Beschäftigungsverbot darf anderen Arbeitnehmern gegenüber nicht schlechter gestellt werden, d.h. du hast das Recht sie weiterhin zu bringen. Um sich eventuelles Reden hinter dem Rücken zu ersparen, muss es ja auch niemandem direkt auf die Nase gebunden werden,außerdem geht der Grund des BV niemanden etwas an. Ich hatte in den ersten Monaten Blutungen, daher Beschäftigungsverbot, wenn ich mich da hätte um meine Tochter kümmern müssen, hätte das Beschäftigungsverbot mit Ruheverordnung nichts gebracht. Andere Frage: Wieso zahlt eigentlich ihr komplett die Tagesmutter? Du arbeitest doch...da steht einem doch Betreuungsanspruch zu?!

von novemberfee am 02.08.2011, 17:32



Antwort auf Beitrag von novemberfee

Es gibt genug Leute, die entweder nix mit dem Jugendamt zu tun haben wollen oder einfach zu viel Geld verdienen, als das sie Zuschüsse zur Tagespflege bekommen (bin ja mal gespannt, wiees später mit dem Rechtsanspruch wird, ich hoffe, es kommt da zu klagen, wenn der Krippenplatz 150 € kostet, die Tagesmutter für die gleiche Zeit jedoch 500... Einen Betreuungsanspruch hat man nicht automatisch, weil man arbeitet (daswäre ja richtig schön ;-) )

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 13:44



Antwort auf Beitrag von Linda761

deshalb bin ich davon ausgegangen, das Du die Betreuung übers Jugendamt bekommt weil sonst die Frage ja schon unsinnig ist.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 13:45



Antwort auf Beitrag von Mini-meee

Egal ob du arbeitest oder nicht, wenn du zahlst kannst du selbstverstaendlich dein Kind ausserhaeusig betreuen lassen. Was soll denn dagegen sprechen?

von Pamo am 02.08.2011, 20:40



Antwort auf Beitrag von Mini-meee

Hallo Mini-meee, also ich bin in der 17 SSW und mein Sohn ist jetzt 15 Monate alt und geht auch seid April zu Tagesmutter (klappt super) Die Tagesmutter ist über die Stadt angestellt, wo wir auch den montalichen Betrag hin überweißen. Jetzt habe ich mit den Zuständigen gesprochen und mein Sohn kann bis 3 Monate nach der geburt des 2 Kinds auf geden Fall in betreeung bleiben und da sieht man ob der ´"Bedarf" weiter besteht. Falls das bei dir Ähnlich ist, hast du auf jeden Fall noch Zeit. Falls nicht spreche halt mal in einigen Wochen mit deinen Tagesmutter und besprecht das weiter vorgehen. Wenn du ihr das alles erklärst, wird das kein problem sein. Und wie ich das verstanden haben hast du Bedarf und es läuft auch alles gut so wie es ist, also wieso was ändern. Kopf hoch und eine schöne SS. LG Jojo

von Jojo1985 am 04.08.2011, 14:40