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Studieren mit Kind/er-worauf habe ich Anspruch?

Thema: Studieren mit Kind/er-worauf habe ich Anspruch?

Hallo an alle! Ich studiere und habe schon einen 3-jährigen Sohn. Jetzt bin ich wieder schwanger, das Baby soll im Juli kommen. Ich bin verheiratet und mein Mann verdient ca. 2000 Euro netto, wir bezahlen keine Miete. Bis jetzt habe ich mich nirgendwo informiert, ob ich als studierende Mutter Anspruch auf etwas habe (kein Bafög), wie z.B. Kinderbetreuung bezahlt oder Erziehungsgeld... Kann mir jemand von euch sagen, wie es in meinem Fall ist, kennt sich da jemand aus? Vielen Dank für euere Antworten! LG Daniela

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 13:06



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hallo. naja, du wirst wohl elterngeld kriegen 300 min. am besten fragst du mal beim ASTA oder beim Studentenwek, was es an deiner Uni für unterstützung gibt. 2000 netto ist aber bestimmt zuviel für caritas etc... alles gute, kris

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 13:10



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300 € Elterngeld für 1 Jahr und Kindergeld - ansonsten nix - das Einkommen von deinem Mann sollte/muss dann - ohne Mietzahlung - für 4 Personen reichen.

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 14:00



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Danke für euere Antworten. Ja klar, das Geld reicht uns, auch wenn wir natürlich schon aufs Geld schauen müssen. Und was ist genau das Elterngeld? Das bekommen wir nämlich nicht. Ich bin Ausländerin seit wenigen Jahren in Deutschland lebend, also denke ich, dass ich sowieso keinen Anspruch darauf habe (oder doch?). Könnte es auch mein Mann bekommen? (er ist ein Deutscher)

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 14:17



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hallo,anspruch aufs elterngeld hat meines wissens nach jeder,das muß ein in der schwangerschaft beantragt werden(weiss allerdings nich genau wo,das erziehungsgeld voher war beim versorgungsamt zu beantragen),aber ich hab mich grad echt gewundert,wenn man das elterngeld und 2 mal kindergeld mit 2000 euro zusammenrechnet....warum man da OHNE mietzahlungen rechnen muß.... ...

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 14:34



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Hallo, Elterngeld bekommst Du für Dein erstes Kind nicht, da das vor 2007 geboren wurde. Für's zweite Baby bekommst Du zusammen mit der Geburtsurkunde eine Bescheinigung, die Du für das Elterngeld einreichen musst. Den Elterngeld-Antrag habe ich zugeschickt bekommen, weiß aber nicht, ob das überall so gehandhabt wird oder ob Du ihn Dir beim Bürgeramt holen musst. Elterngeld kriegt Ihr bis maximal zum 14. Lebensmonat des Kindes (falls Dein Mann auch Elternzeit nimmt, sonst bis zum 12. Lebensmonat). Gruß Linda

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 15:35



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Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden - dazu brauchst du die Geburtsurkunde. Mehr Informationen unter http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html 300 € ist der Mindestsatz für die ersten 12 Monate - müßte für dich auch in Frage kommen - du lebst ja mit dem Kind in D und es wird hier geboren.

Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 18:50



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Mitglied inaktiv - 07.01.2009, 21:03