Baby und Job

Forum Baby und Job

Steuerklasse wechseln, aber wann?

Thema: Steuerklasse wechseln, aber wann?

Hallo ihr Lieben, ich habe ma eine Frage.... Mein Mann wird ab September eine neue Stelle beginnen. Dabei wird er nun so viel mehr verdienen, dass wir die Steuerklassen wechseln müssen. Soweit klar und logisch. Jetzt ist es so, dass ich schwanger geworden bin - geplant Aber letztes Wochenende hatte ich Blutungen und bin nun erstmal zwei Wochen krank geschrieben. Es wird aber so wie mein Arzt sagt auf ein BV hinaus laufen. Meine Chefin ist darüber auch schon informiert. Mir drängt sich nun die Frage auf, wann ich denn die Steuerklasse wechseln sollte, weil daran ja auch das Geld berechnet wird was ich bekomme. Wenn ich also zu der Zeit schon im BV bin wenn mein Mann den neuen Job anfängt, soll ich dann trotzdem gleich wechseln? Liebe Grüße Cat

von blanchecat am 09.07.2013, 10:17



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Meine Steuerberaterin meinte letztens, als erstes weiß es der FA und dann gleich der Steuerberater... Gibt da ne neue Regelung, weswegen man das möglichst bald machen soll. Aber so ganz blick ich da auch nicht durch... (wie in so ziemlich allen Steuerangelegenheiten...) Vielleicht kann hier ja eine das genauer erklären, würd mich auch interessieren.

von Katz+Maus am 09.07.2013, 10:45



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Naja, das was du jetzt verdienst, auch im BV, geht ja in die Elterngeldberechnung ein. Wenn du jetzt in die Klasse 5 wechselst , geht dir Elterngeld verloren. Also um möglichst viel Elterngeld zu bekommen, muss man Klasse 3 haben (aber eben über einen längeren Zeitraum). Die Steuerklassen muss man übrigens nichts wechseln, nur weil einer jetzt mehr verdient. Steuerklassen bringen nicht mehr Geld, habt ihr jetzt durch 4/4 weniger, so bekommt ihr dann eben nächstes Jahr über die Steuererklärung was wieder. Die Jahressteuer bleibt immer gleich, egal welche Klasse.

von Mugi0303 am 09.07.2013, 12:05



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Wenn Du jetzt in die 5 wechselst, büßt Du Elterngeld ein. Steuerklassenwechsel lohnt sich erst, wenn Du nach dem Elterngeld unbezahlt in Elternzeit bleibst. Trini

von Trini am 09.07.2013, 12:18



Antwort auf Beitrag von Trini

Also soll ich lieber in der vier bleiben bis ich wieder arbeiten gehe? Ich plane 18 Monate mit dem Krümel zu Hause zu bleiben. Evtl nach nem Jahr anfangen an einem Geschwisterchen zu basteln, aber das sehen wir dann. Erstmal eins bekommen, möglicherweise will ich dann ja gar kein zweites Baby Sollte mein Mann dann auch nicht wechseln? für ihn würde sich der Wechsel finanziell sehr lohnen...

von blanchecat am 09.07.2013, 12:27



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Ihr könnt ja nur BEIDE wechseln. Nach dem Jahresausgleich habt Ihr ohnehin exakt die gleiche Steuerlast in 4/4 wie in 3/5. Im schlimmsten Fall zahlt Ihr aber bei 3/5 ordentlich nach, während Ihr in 4/4 immer eine Rückzahlung bekommt. Trini

von Trini am 09.07.2013, 13:00



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Sinnvoll wäre, wenn du jetzt sofort in die SK 3 wechselst und dein Mann die 5 nimmt - bis das Kind geboren ist. Danach könnt ihr tauschen. PS: Wieso "müsst" ihr die SK wechseln, wenn dein Mann mehr verdient? Dann wird das Nettoeinkommen sehr ungleich verteilt, er bekommt quasi Teile deines Nettos geschenkt. Man muss das nicht tun und es gibt auch keinen Steuervorteil insgesamt dadurch.

von Pamo am 09.07.2013, 12:49



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ist nicht das Jahr vor der Geburt maßgebend für die Berechnung des Elterngelds? Dachte ich zumindest, deshalb würde ich jetzt gar nicht wechseln. Und: Kann man nicht die Steuerklassen immer nur zum Beginn eines Steuerjahrs ändern? Die Begründung mit dem niedrigeneren Elterngeld dürfte aber sicher auch den Mann überzeugen. Die Sache mit dem "Mehr-raus-haben" ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube. Das ist nur unterm Jahr so, bei der Steuererklärung kommt es dann aufs Gleiche raus. Im Prinzip lohnt sich das nur, wenn man die Steuerersparnis unter dem Jahr so anlegt, dass noch ein paar Zinsen rausspringen - man das Geld aber trotzdem verfügbar hat, wenn eine Nachzahlung kommt. Dürfte schwer sein, da aktuell was Passendes zu finden. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 09.07.2013, 13:32



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Hi, wenn du jetzt in 4 bist, solltest du nicht wechseln, wenn überhaupt, dann nur in 3 und nur, wenn du nicht bis zum MuSchu im BV bleibst. Gründe: Elterngeld wird nach den Netto-Einkommen berechnet, auch nach der jetzt neuen Berechnung ist die ehemalige Steuerklasse noch relevant. Den Steuervorteil könnt ihr über die Jahreserklärung immer noch realisieren. Wichtig wäre es jetzt, bei dir sofort alles was möglich ist an Freibeträgen etc. draufzupacken... Anders ist es nur, wenn das BV fortbesteht, denn dieser Zeitraum wird ja (auf Wunsch) aus der EG-Berechnung rausgenommen und durch frühere Zeiträume ersetzt. In diesem Fall wäre es fast egal, da ansonsten das Netto-Gehalt nur noch für das MuSchu-Geld bzw. die AG-Zuzahlung relevant ist. In die 5 wechseln würde ich sonst erst nach dem MuSchu... Gruß, Speedy

von speedy am 09.07.2013, 13:34



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Je höher DEIN Netto, umso höher dein Elterngeld. Also solltest du in 3 und sämtliche möglichen Freibeträge auf deine Lohnsteuerkarte. Die Frage ist nur, ob ihr mit den Abzügen bei deinem Mann über die Runden kommt. Die Steuer bleibt immer gleich. Entweder hat man monatlich mehr oder man bekommt nach der Steuererklärung einen größeren Betrag. Nachzahlung kann es nur geben, wenn z.B. nicht gerechtfertigte Freibeträge eingetragen sind.

von MäuschenNr.3 am 09.07.2013, 20:45



Antwort auf Beitrag von MäuschenNr.3

Zitat: Nachzahlung kann es nur geben, wenn z.B. nicht gerechtfertigte Freibeträge eingetragen sind. DAS ist nicht korrekt! Auch bei der Steuerklassen-Kombi 3/5 kommt es häufiger zu Nachzahlungen! War bei uns auch so, wenn auch nicht viel. Wir haben letztes Jahr mit meinem neuen Job und damit verbundener Stundenzahlerhöhung auch die Steuerklassen gewechselt, da die Nachzahlung sonst vermutlich noch höher ausgefallen wäre. Eine Freundin mußte bei 3/5 fast 800 Euro nachzahlen OHNE irgendwelche Freibeträge auf der Steuerkarte. Sie wechseln jetzt auch in 4/4. Da hat man zwar monatlich etwas weniger in der Tasche, dafür aber auch keine so böse Überraschung beim Jahresausgleich. Denn wie einige schon schrieben: die Steuerlast für die Familie bleibt immer gleich. Es kommt also letztlich immer aufs gleiche raus. Wie das allerdings mit einem Wechsel zwecks höherem Elterngeld aussieht, weiß ich nicht. Beim ersten gab es das noch nicht und beim zweiten nur den Sockelbetrag, da ich nicht wieder arbeiten war zwischendrin. Allerdings gab es durch das Elterngeld auch eine saftige Nachzahlung, da das dem Progressionsvorbehalt unterliegt. LG

von fabiansmama am 09.07.2013, 20:56



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

Der sitzt aber gerade im Keller und arbeitet

von MäuschenNr.3 am 09.07.2013, 21:12



Antwort auf Beitrag von blanchecat

Ohje, ist das kompliziert... Also das Fazit wäre, alles so lassen wie es ist, da mein Doc mir ein BV bis SS-Ende erteilt... Danke für eure zahlreichen Antworten. Grüße Cat

von blanchecat am 10.07.2013, 11:48