Hallo,
hab mal ne Frage.
Meine Schwägerin ist während der Probezeit in einem 400€ Job wegen wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden.
Das war Mitte November, die Kündigung geht ab Mitte Dezember.
Nun meint der AG er müsse kein Gehalt bezahlen, aber meine Schwägerin hat doch zwei Wochen im November regulär gearbeitet.
Ist das rechtens?
Kommt mir so komisch vor?
Danke!
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 07:39
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muss sie bis Dezember arbeiten und Gehalt bekommen, es sei denn Ihr ist fristlos gekündigt worden.
Trini.
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 10:12
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sie müßte bis zum kündigungstag gehalt bekommen. egal, ob sie bis dahin noch arbeitet oder vom arbeitgeber "freigestellt" wurde
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 12:06
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Danke euch beiden.
Also müsste sie theoretisch bis Mitte Dezember noch ihr Gehalt beziehen?
Das ist ja interessant, werd ich ihr gleich sagen.
Vielleicht finden wir ja was im Netz, wo das steht, dann kann sies ihrem AG vorlegen.
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 12:44
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Hi,
geleistete Arbeit ist zu entlohnen, s. Dienstvertrag lt. BGB § 6xx
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 13:59