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Arbietgeberfrage: Wie viel Kulanz

Thema: Arbietgeberfrage: Wie viel Kulanz

gibt es bei "normalen" Berufstätigen eigentlich wenn man witterungsbedingt zu spät komme? BEi uns ist grad recht viel Unmut im Lehrerkollegium: wir haben hier oben im SChwarzwald nun seit Tagen Neuschnee, jede Nacht 10 cm dazu und dementsprechend ist die Lage auf den Straßen morgens oft cahotisch, weil LWK steckenbleiben. ABER: wir haben ua eine Kollegin, die erst seit 1,5 Jahren bei uns ist und immer eine Fahrstrecke von fast 100 km (Fahrzeit normal 1 Stunde 15 Minuten) hat. Pro Strecke. Sie WILL nciht umziehen, ist verheiratet dort etc..wir könenn es also verstehen NUR: DIE kommt zur Zeit jeden Morgen min 30 Minuten zu spät, gestern Unterrichts um 7.45, sie kamm um 8.45 , heute hatte sie um 9.30 erst SCHule, kam aber dennoch erst um 10.15 etc. Das macht natürlich schlechte Stimmung im Kollegium, denn da ja die Schüler alle da sind müssen dann immer ihre Schüler vertreten , beaufsichtigt etc werden... ein Ende vom Winter ist ja noch LANGE nciht abzusehen und letztes Jahr war es auch schon SEHR unzuverlässig mit ihr. Ab wann gibt es da normalerweise denn weitere "Sanktionen" ? Wir sind ja ohne Schulleiter, haben ihr aber vom Schulleitungsteam schon ein paar mal nahegelegt, sich in den harten Zeit ein Zimmer im Ort zu mieten oder bei Kollegen zu schlafen, damit sie pünktlich kommen kann. Sie TUT es aber nicht. Wie würde das weitergehen? Denn: die Aufsichtspflicht hat ja nun mla grundsätzlich SIE und es ist ja IHR Job, pünktlich da zu sein.... wie verfahren da andere Arbeitgeber???

von Henni am 11.12.2012, 11:14



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Bei einem "normalen" Arbeitgeber würde so ein Verhalten zu einer Abmahnung führen, besonders wenn ein Verhaltensmuster nachweisbar ist. Kann sie nicht fahren, ist es zumutbar dass sie sich für die Zeit des Winters ein Zimmer vor Ort nimmt.

von Pamo am 11.12.2012, 11:40



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Ist nicht vergleichbar, da wir hier alle in Gleitzeit arbeiten. Ich kann im Prinzip kommen wann ich möchte, so lange ich meine 40 Stunden schaffe. Bei Lehrern finde ich ständige Verspätungen absolut unmöglich (...habe aber den Eindruck, dass es gerade bei Lehrern unheimlich schwierig ist, das zu sanktionieren ).

von leta am 11.12.2012, 11:43



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Hallo! Ich bin Beamtin... Wir arbeiten im Büro und haben Gleitzeit - aber auch eine Kernzeit. Die Kernzeit beginnt bei den meisten um 8 Uhr - Kernzeitverletzungen (Verspätungen) werden elektronisch vom Zeiterfassungssystem angezeigt und müssen vom Vorgesetzten genehmigt werden. Ich (als Vorgesetzte) würde bei Wiederholungen ein sehr ernstes Gespräch führen, dass man im Winter halt dann auch mal 1 Stunde eher losfahren muss (das mache ich schließlich auch). Wenn man das nicht möchte, muss dann eben eine Übernachtung oder sonstige Maßnahmen ergriffen werden. Sowohl Beamte als auch Lehrer oder sonstige abhängig beschäftigte Menschen bekommen ihr monatliches Gehalt eben nicht geschenkt, sondern müssen ihrer Arbeitspflicht nachkommen - das ist ihre PFLICHT. Und sie hat dafür Sorge zu tragen, dass sie das auch kann, in dem sie pünktlich erscheint! Wenn dieses "ernste" Gespräch nicht zu Einsicht führt, würde ich vermutlich zu meinem Vorgesetzten gehen - ich fürchte, im schlimmsten Fall wird das disziplinarisch abgehandelt... KKM (die das glücklicherweise noch NIE tun musste)

von KKM am 11.12.2012, 12:15



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Hier gar keine Kulanz... Arbeitsweg ist Privatsache. Hier muss auch die erste um 8:00 Uhr da sein. Zu spät geht nicht, sonst geht die Service-Line ins nichts. Das darf nicht passieren. Hier gäbe es beim ersten Mal eine Ermahnung und beim zweiten Mal eine Abmahnung. Wir haben eine Kollegin, die täglich 70km einfach fahren muss. Sie könnte hier her ziehen, will sie aber nicht. Im Winter ist sie teilweise eine Stunde eher da... Weil sie ihren Zeitpuffer nicht benötigt hat.

von shinead am 11.12.2012, 13:14



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Hallo ja, ich habs mir gedacht dass es eh anderswo strenger ist. Dabei finde ich geht es als LEhrerin quasi GAR NICHT zu spät zu kommen, wenn es MAL ist ist es ja okay..aber so KANN es nciht funktionieren, sie fährt wohl nun auch um 6 Uhr los, 7.45 ist Unterrichtsbeginn, das es REICHT eben nicht! Ich denke, wir werden bei unserem kommissarischen SL mal vorsichtig "petzen", denn WENN zZ was passiert während sie NICHT da ist bin ihc als Vertretungsplanmacherin wahrscheinlich mitschuld...natoll...

von Henni am 11.12.2012, 13:40



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Wieso "petzen"? Wurde das denn bisher gar nicht dokumentiert?

von Pamo am 11.12.2012, 13:48



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sprich sie direkt darauf an und erkläre ihr das Problem und dann kannst Du ja sagen, dass Du das an übergeordnete Stelle geben musst (oder wem auch immer).

von Tinai am 11.12.2012, 13:56



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Arbeitgeber müssen überhaupt keine Kulanz zeigen. Deswegen kann man nicht sofort abmahnen, denn wenn jemand zu spät kommt witterungsbedingt (oder weil die Kita streikt), dann muss das auch ein AG einmal akzeptieren - allerdings muss die Arbeitszeit in der Regel nachgeholt werden. Aber: Wenn so etwas wiederholt vorkommt wie in Eurem Fall und auch abzusehen ist, dass die Verkehrslage schlecht ist, so wäre dann in unserem Fall auch eine Abmahnung und ggf. eine Kündigung fällig. Denn in der Tat ist es eine Zumutung, wenn Kolleginnen permanent aufgrund der persönlichen Umstände einer einzelnen, Überstunden machen und Aufgaben übernehmen müssen. Gruß Tina

von Tinai am 11.12.2012, 13:54



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dass unser kommissarischer SChulleiter ja neu bei uns ist, nur einen Tag die Woche anwesend (er hat ja ncoch seine Stammschule!!) und er kennt kam das KOllegium und kennt auch das "problem" dieser Kollegin nciht. Somit ist die Information , dass sie oft zu spät kommt für ihn dann schon neu. Dokumetiert wird so etwas idR bei uns Lehrern nicht, in diesem Fall aber schreibt unsere Sekretärin nun schon seit den herbstferein immer auf, wer wann zu spät kommt SOFERN sie es denn merkt...woher soll man das immer wissen? WIR bzw ICh habe ihr grad heute noch mla deutlich gesagt, dass es nun mal PFLICHT ist pünktlich zu kommen und ihr ncoh mla angeraten, sich hier einzuquartieren. Neinnein, sie fährt nun halt NOCH früher los. ABER: Morgen hat sie um 7.45 unterricht und wenn sie WIEDER unpünklich kommt melde cih das nun mla weiter... ihr habt recht!

von Henni am 11.12.2012, 14:10



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Wenn die Dame vertreten werden muss, dann würde ich das jedesmal dokumentieren. Im administrativen Bereich täte ich das per E-Mail welche an den Vorgesetzten und sie selber ginge. Wenn alles handschriftlich erfolgt, würde ich mir die Information von ihr als zur Kenntnis genommen abzeichnen lassen. Daran ist doch nichts seltsam?

von Pamo am 11.12.2012, 14:19



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guter Tipp, wir sind da eben einfach cniht sp Profis und in 20 Jahren Lehrerin hab ich das SO auch noch nie erlebt...dass MAL einer zuspät kommt ist ja logisch...aber SOOOOOO....:-(

von Henni am 11.12.2012, 16:40



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dass sie dann statt zu spät GAR nicht mehr kommt sondern einfach umdreht... und sich krank meldet..was dann???

von Henni am 11.12.2012, 16:41



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Das muss dann ihr Vorgesetzter entscheiden. Das bist doch nicht du?

von Pamo am 11.12.2012, 20:45



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Hallo einer unserer Angestellten wohnt auch 100 km weg u. dort ist auch mehr Schnee immer als bei uns. Er kommt vielleicht alle 2 Jahre 1x später.... Er fährt statt um 7 h halt vor 6 h schon los.... Ehrlich gesagt könnte ich nicht mit einem ständig zu spät kommenden MA leben, egal wo er wohnt (das ist ja eig. sein Problem). viele Grüße

von RR am 11.12.2012, 17:51



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Bin zwar keine Lehrerin, aber ich finde das geht zu weit. Der Winter ist noch lang... dann soll sie saisonal bedingt einen Zweitwohnsitz anmelden und dort bleiben. In "anderen" Jobs gäbe es da wohl mal ne Abmahnung oder gar die Kündigung... melli

von sojamama am 11.12.2012, 18:23



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Schwer zu sagen bei uns sagt keiner was solange ab einer bestimmten Uhrzeit Bescheid gegeben wird, so gegen 10 Uhr machen sich die Kollegen Gedanken. Prio sind bei uns Termine die eingehalten werden müssen, das heißt dass etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Datum fertig sein muss. Mit Auto läßt sich teilweise planen, indem man früher losfährt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird es schwierig, man plant eine S Bahn oder Bus früher ein, aber oft reicht das nicht, so wie heute Bus ewig Verspätung dann SBahn weg, nächste SBahn Verspätung und schon friert man wartend 30 Minuten.

von Badefrosch am 11.12.2012, 22:18



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Bei uns gibt es keine Kulanz. 1 mal im Monat ein paar Minuten zu spät kommen, weil Stau ist oder die Bahn Verspätung hat, das wird bei uns noch nicht geahndet. Da sagt man von unterwegs Bescheid und arbeitet die Zeit dann nach. Bei notorischen Zuspätkommern (egal aus welchem Grund) gibt es ein Personalgespräch. Wenn das nicht fruchtet eine Abmahnung. Ich hab 80 min einfachen Fahrtweg und muss auch so planen, dass ich pünktlich im Büro bin. Dies würde ich auch von einer Lehrerin erwarten.

von dee1972 am 11.12.2012, 23:45



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Ist sie verbeamtet? Kann man da disziplinarrechtlich was machen? Ich bin Beamtin, und wenn ich zu spät komme, egal ob wegen Schnee, Stau, blockierter Bahnstrecke, Panne, Problem mit dem Kind etc., wird mir die Fehlzeit abgezogen. Ich habe eine Fahrtstrecke von 60 km und bin im Winter fast immer zu früh da, weil ich rechtzeitig losfahre. Leute, bei denen ein "Muster" zu erkennen ist, kommen hier auch bei der Beurteilung (und damit bei den Beförderungen) nicht gut weg. Das zieht bis zu einem gewissen Dienstgrad auch ganz gut. Und "leiden" (ungeliebte Aufgaben übernehmen) müssen sie auch manchmal, wenn es den Kollegen zu blöd wird. Das wird aber bei Lehrern evtl. nicht so leicht umzusetzen sein. Ansonsten ist bei Beamten nicht so leicht was zu machen. Leider.

von Häsle am 12.12.2012, 09:35



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Hallo! Ich finde, Deine Kollegin sollte neben ihrem Job auch noch einmal ihre Funktion überdenken:..... Sie ist Lehrerin - und damit ein Vorbild... Was lernen denn Eure Schüler: ich kann morgens später kommen, ist doch egal? Sollen die Schüler das für ihr Leben auch übernehmen - oder selbst später kommen??? Gründe für Verspätungen lassen sich immer finden... Was sagen denn die Eltern? Wie soll der Unterrichtsstoff vermittelt werden? Wenn ich mich als "normale" Beamtin verspäte, arbeite ich meine Akten nach und hole die versäumte Arbeitszeit nach... Die Schüler werden ja nun nicht länger bleiben... Fazit: Sie hat einfach "frei", wenn sie sich verspätet. Ich würde ihr das ganz deutlich klar machen. Notfalls soll sie sich Arbeit oder ein Buch mitnehmen - wenn sie morgens dann zu früh in der Schule ist, kann sie sich ja im Lehrerzimmer aufhalten und die Zeit sinnvoll nutzen. KKM

von KKM am 12.12.2012, 13:15



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KKM, das ist nicht die Aufgabe der AP. Sie ist nicht die Vorgesetzte, sie macht lediglich den Vertretungsplan. Diesen würde ich aber an ihrer Stelle detailliert mit jeder Verspätung führen und dem Vorgesetzten nachweisbar vorlegen (e-mailen oder handschriftlich abzeichnen lassen).

von Pamo am 12.12.2012, 13:45



Antwort auf Beitrag von Henni

Ich bin auch Lehrerin und hatte eben sowieso das Landesbeamtengesetz BW in der Hand wegen was anderem, daher habe ich mal nachgesehen... §92 Absatz 1 Der Beamte hat seine Wohnung so zu nehmen, dass er in der ordnungsmößigen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. Absatz 2 Wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, kann der Dienstvorgesetzte den Beamten anweisen, seine Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von seine Dienststelle zu nehmnen... Ganz klarer Verstoß gegen die Dienstvorschrift. Entweder sie kommt pünktlich oder sie muss woanders wohnen.

von pestef am 12.12.2012, 13:54



Antwort auf Beitrag von pestef

da ist dann auch festgelegt, dass es als Dienstvergehen gilt,wenn sie weiter zu spät kommt

von pestef am 12.12.2012, 13:56



Antwort auf Beitrag von pestef

HEute war sie aber pünktilich da..immerhin

von Henni am 12.12.2012, 15:38