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Selbstständig und Kinderwunsch

Thema: Selbstständig und Kinderwunsch

Hallo zusammen, ich bin selbstständig und mein Partner und ich möchten ab Mitte August nicht mehr verhüten, da wir Nachwuchs planen. Inwieweit wird man dabei als Selbstständige unterstützt? Elterngeld und Kindergeld bekommt man ja sicher, denke ich, und sonst? Ich bin dazu noch privatversichert. Vielleicht ist einer von euch ja in einer ähnlichen Lage und kennt sich aus. Vielen Dank ;)

von sr1988 am 30.07.2013, 11:51



Antwort auf Beitrag von sr1988

Hallo, mein Mann ist ebenfalls selbständig und daher weiß ich, dass es Elterngeld natürlich auch für Selbständige gibt. Als Berechnungsgrundlage dient dann der letzte Einkommensteuerbescheid. Dazu gibt es aber Ausnahmen, wenn man zwischendurch nicht gearbeitet hat oder sich innerhalb der letzten zwölf Monate erst selbständig gemacht hat. Meines Wissens gab es bei uns auch noch den Mindestsatz von € 300, wenn man den Antrag ohne Einkommensbelege gestellt hat. Ob das noch so ist, weiß ich allerdings nicht. Einen aufschlussreichen Artikel dazu gibt es aber auch auf www.focus.de (Kinderbonus für Freiberufler). Kindergeld gibt es natürlich auch. Die private Versicherung ist erfahrungsgemäß teuer. Ein Freund von uns hat seine gesamte Familie privat versichert und jammert immer. Wir haben unsere Kinder über mich gesetzlich versichert. Vielleicht kann man das Kind auch freiwillig gesetzlich versichern? Weiß nicht, ob die Sätze dann niedriger sind. Das wird aber sicher nur gehen, wenn einer der Eltern selbst auch freiwillig gesetzlich versichert ist. Das ist allerdings ein Punkt, da kenne ich mich nicht so aus. Anonsten halte ich die Selbständigkeit für sehr gut vereinbar mit Kindern. Mein Mann ist bei uns derjenige, der die Termine übernimmt, die in meiner Arbeitszeit liegen. Er arbeitet dann oft auch noch abends, aber so ist einer von uns wenigstens absolut flexibel bis auf Geschäftstermine, die wir aber gut miteinander absprechen und planen können. Da kann ich dann auch mal früher aus dem Büro weg, wenn das besser passt. Was fällt mir noch ein? Bei uns stand die Frage im Raum, ob mein Mann sein Büro überhaupt für die Elternzeit schließen kann. Das ist etwas, was nicht wirklich ging, ohne Mandanten zu verlieren. Man kann aber während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten (der Verdienst wirkt sich natürlich auf die Höhe des Elterngeldes aus) und so das Geschäft "reduziert" am Laufen halten. War es das, was Dich beschäftigt? Sonst frage einfach. Ich beantworte das gerne, wenn ich kann. Lieben Gruß und viel Spaß beim "Hibbeln".

von GuertlMa am 30.07.2013, 18:08



Antwort auf Beitrag von sr1988

Ich bin auch selbstständig und habe bereits eine 13 Monate alte Tochter und bin nun wieder schwanger. Die Vereinbarkeit hängt ja stark von der Branche ab und ob Du Angestellte hast. Ich arbeite allein und meine Arbeit ist auch extrem an meine Person gebunden. Daher arbeite ich bis es eben nicht mehr geht (bei der ersten bis eine Woche vor der Entbindung), da ich kein Mutterschaftsgeld bekomme. Hatte beim letzten Mal 2 Monate Elternzeit, als Berechnung dafür galt das letzte Kalenderjahr, also nicht die 12 Monate vor der Geburt. Kindergeld bekommt ja jeder, egal was und ob überhaupt gearbeitet wurde. Diesmal werde ich wohl 3 Monate Elternzeit nehmen, den Rest wieder mein Mann. Ich kann nicht so lang aussteigen, sonst fang ich wieder bei Null an... Wenn Du Angestellte hast , die weiter Einkommen erwirtschaften, kann es sein, dass Du recht schnell nur noch die 300€ Mindestsatz hast. Die hast Du auch, wenn Du bis zu 30 Stunden arbeitest und selbst Einkommen erwirtschaftest.

von cashew1 am 30.07.2013, 19:31