Hi, ich habe nunmehr mein Gewerbe angemeldet und plane, mich selbständig zu machen (mit Arbeitsagentur im Rücken für neun Monate + Gründerzuschuss) Bei der Gewerbeanmeldung wollte ich ebenfalls meine hin und wieder vorkommenden Komparsentätigkeiten und Mitwirkungen bei TV-Produktionen mit anmelden, was nicht ging. Man sagte mir, das würde anders abgerechnet, da die "Künstler" alle freiberuflich arbeiten. Aha... Kann mir jemand sagen, wie das jetzt abgerechnet wird, wenn ich wieder als Komparse arbeite? Auf Lohnsteuerkarte? Kann ich das überhaupt machen, als Selbständige für jemanden auf LSK arbeiten (sorry, für die doofe Frage, aber für mich ist das alles Neuland und nun ist genau WE, dass ich nicht mal eben das Finanzamt anrufen kann...) Oder läuft das dann ganz normal über Komparsenschein? Danke. LG sue
Mitglied inaktiv - 01.05.2010, 10:59