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Selbständige hier, die nebenher als Komparse oder bei TV-Prod. arbeiten?

Thema: Selbständige hier, die nebenher als Komparse oder bei TV-Prod. arbeiten?

Hi, ich habe nunmehr mein Gewerbe angemeldet und plane, mich selbständig zu machen (mit Arbeitsagentur im Rücken für neun Monate + Gründerzuschuss) Bei der Gewerbeanmeldung wollte ich ebenfalls meine hin und wieder vorkommenden Komparsentätigkeiten und Mitwirkungen bei TV-Produktionen mit anmelden, was nicht ging. Man sagte mir, das würde anders abgerechnet, da die "Künstler" alle freiberuflich arbeiten. Aha... Kann mir jemand sagen, wie das jetzt abgerechnet wird, wenn ich wieder als Komparse arbeite? Auf Lohnsteuerkarte? Kann ich das überhaupt machen, als Selbständige für jemanden auf LSK arbeiten (sorry, für die doofe Frage, aber für mich ist das alles Neuland und nun ist genau WE, dass ich nicht mal eben das Finanzamt anrufen kann...) Oder läuft das dann ganz normal über Komparsenschein? Danke. LG sue

Mitglied inaktiv - 01.05.2010, 10:59



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Hallo Sue, ich habe Dir eine PN geschickt. LG Susi

Mitglied inaktiv - 01.05.2010, 15:12



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Hi, als Komparse bist du Freiberufler, da die Tätigkeit alleine an deiner Person hängt. Wenn du das öfters machst, musst du die freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt formlos anzeigen und am Jahresende mit der Steuererklärung auf dem Formular "S" angeben. Schwieriger wird es, wenn du mehr als 17.500 Eur/Jahr damit erwirtschaftest. Parallel dazu hast du ein Gewerbe, das du separat abrechnest. Die LSt-Karte brauchst du als Selbständige nicht mehr. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 11:42