Hallo!
Mein neuer Job began am 3. Februar und ich bin nun in der 6. SSW - das war nicht so wirklich geplant...
nun habe ich Angst und ein schlechtes Gewissen..
aber: mir kann doch nichts passieren, oder?
Chef und Kollegin sind zufriden mit mir! noch....
am 4.3. habe ich meinen FÄ-Termin und will/muss (?) danach wohl auf der Arbeit Bescheid geben, oder?
Die Probezeit geht 6 Monate, danach geht der Vertrag auf unbestimme Zeit weiter..
Was empfehlt ihr mir?
von
Majamaus75
am 25.02.2014, 11:29
Hallo,
wie ist die genaue Formulierung der probezeit?
ist das ein separater Vertrag zuvor, der ohne weietre Aktion nach 6 Monaten endet, oder sind einfach im Vertrag die ersten 6 Monate als Probezeit deklariert?
Alles Gute für die schwangerschaft!
Désirée
von
desireekk
am 25.02.2014, 14:31
Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden
von
Majamaus75
am 25.02.2014, 15:12
Na wunderbar.... Du bist safe!
Nun warte die nächste Woche ab, danach machst Du Di Gedfanken wie Du das alles nach der geburt handeln wilst und IRGENDWANN kannst Du es Deinem AG sagen.
Aber dann am besten auch gleich mit einem fertigen Konzeot über das man sprechen kann.
Alles Gute!
Désirée
von
desireekk
am 25.02.2014, 22:02
Wenn es kein befristeter Vertrag, sondern eine Probezeit im Rahmen einer unbefristeten Anstellung ist, dann ist die Probezeit damit jetzt quasi rum, denn wenn du schwanger bist, hast du Kündigungsschutz. Also herzlichen Glückwunsch zum Überstehen der Probezeit :D.
Du solltest dann aber fairerweise bald deinem Arbeitgeber Bescheid sagen.
LG sun
von
sun1024
am 25.02.2014, 16:07
Ja echt? Das war ja einfach :-)
Am 4.3. muss ich zur FÄ. danach gebe ich Bescheid. Oder lieber erst nach der12. Ssw?
Welche Nachteile entstehen ihm?
Zahlt der AG Geld in der elternzeit?
von
Majamaus75
am 25.02.2014, 19:06
Hallo,
ich stimme meiner Vorschreiberin zu. Du hast hier eine (auch) arbeitsrechtlich gesehen günstige Situation: Die Probezeit wird durch die Schwangerschaft faktisch verkürzt. Denn spätestens ein halbes Jahr nach der Anstellung greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann kann nicht mehr ohne Grund gekündigt werden, das gilt auch für Frauen, die in der Zwischenzeit schwanger geworden sind.
Der eigentliche Zweck der Probezeit (Erprobung) fällt damit weg. War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zum Zeitpunkt einer denkbaren Kündigung in der Probezeit (wovon ich jetzt aber nicht ausgehe - nur zur Ergänzung) noch nicht bekannt, kannst Du Deinem AG im Anschluss innerhalb von zwei Wochen noch die Information zur Schwangerschaft nachreichen. Eine solche Kündigung wird dann nachträglich ebenfalls unwirksam.
Lieben Gruß
von
GuertlMa
am 26.02.2014, 12:20