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Rückmeldung zur Bewerbung?

Thema: Rückmeldung zur Bewerbung?

Hallo wenn ihr euch irgendwo bewerben würdet und man euch sofort aufgrund von haarsträubenden Fehlern im Anschreiben aussortieren würdet, würdet ihr diese Absagegründe dann wissen wollen? Also zB schreibt jemand der sich auf eine Bürostelle bewirbt wirklich vielen Flüchtigkeitsfehler in seinem Anschreiben, oder jemand der in seinem Anschreiben quasi als ersten Satz schreibt dass er den Job nur haben möchtwe weil sein bisheriger zu weit zu fahren ist etc...also inwiefern sollte man da den Bewerbern auch ne Rückmeldung geben WARUM sie sofort abgelhent werden? Was meint ihr???

von Henni am 17.07.2011, 10:24



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Man sollte sich hüten (Stichwort: AGG), den Bewerber darüber aufzuklären, warum man ihn abgelehnt hat. Aus gutem Grund haben alle Firmen einen Standardtext, ansonsten steht man mit einem Bein vor Gericht.

von Caipiranha am 17.07.2011, 13:00



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Hallo was ist denn AGG?

von Henni am 17.07.2011, 13:36



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Hi, das ist das allg. Gleichbehandlungs-Gesetz, mit dem diskriminierende Umstände gerade bei Bewerbungen etc unterbunden werden sollen. Die Folge waren und sind massenhafte Klagen von Frauen, Legasthenikern... die sich aufgrund einer Stellenausschreibung (!!!) oder einer nicht ganz korrekt formulierten Absage hohe Schadensersatzzahlungen erhoffen (und z.T. auch bekommen). Vom Sinn her fände ich es auch für die Bewerber toll, ein ehrliches Feedback zu erhalten - manch einer würde dann evtl. auch aufwachen und sich mal Mühe geben. Aber die klagelustigen Deutschen wollen es nicht... Gruß, Speedy

von speedy am 17.07.2011, 14:10



Antwort auf Beitrag von Henni

Hallo Henni, seit AGG gebe ich keine Gründe mehr an bei Absagen, die irgendwie so geartet sind, dass sie mit der Person selbst zusammen hängen könnten. Früher habe ich darauf hingewiesen, z.B. dass ich empfehle den Lebenslauf für die nächste Bewerbung zu überarbeiten oder bei Azubis, dass ich empfehle das BEwerbungsfoto zu wechseln (wegen Ausschnitt bis zum Nabel), aber das mache ich alles nicht mehr. Ich habe es ziemlich satt, mir um jede Formulierung Gedanken machen zu müssen, ob sie vielleicht gegen AGG verstoßen könnte. Hilft Dir die Antwort? Grüße Tina

von Tinai am 17.07.2011, 16:50



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Jupp, hilft mir, kannte das Gesetz gar nciht...schon komisch, oder? Denn wenn da niemand mal was sagt (zB wenn im Lebenslauf 10 Jahre fehlen oder so) dann wird das ja nie was...aber nun gut...ICH kann schweigen *g*...und meinen Schülern biete ich immer an, mir ihre Bewerbungen zu geben... Danke! Henni

von Henni am 17.07.2011, 18:37



Antwort auf Beitrag von Henni

Ich schreibe keine Gründe in die Ablehnung, biete aber ein Feedback Gespräch an. Da würde ich dann auch so etwas sagen.

von carla72 am 18.07.2011, 13:22



Antwort auf Beitrag von Henni

ich würde nur was sagen, wenn der Bewerber mich nach der Absage anrufen würde, um die Gründe zu erfahren, und dann würde ich ihm auch nur die Gründe erklären, die ihm bei dern nächsten Bewerbung weiterhelfen würden - das würde ich schon aus Fairness machen. Aber schriftlich - leider - niemals... Ulrike

von u_hoernchen am 18.07.2011, 16:36