Hallo,
toi, toi, toi, bisher hatten wir Glück, aber wie ist das wenn mein privat versichertes Kind krank wird? Krankheitstage haben da ja weder mein Mann (privat) oder ich (gesetzlich). Vermutlich müsste einer von uns dann Urlaub nehmen, richtig? Und was wäre, wenn die Urlaubstage aufgebraucht sind? Muss der Arbeitgeber dann unbezahlten Urlaub zustimmen? Bzw. kann man auch statt Urlaubstagen gleich unbezahlten Urlaub nehmen? Wie regelt ihr so etwas, vorallem wenn es mal nicht nur ein Tag sondern vielleicht gleich eine ganze Woche ist?
von
niklas2006
am 19.02.2014, 14:46
benutze mal den suchlauf, diese frage wurde schon häufiger gestellt.
zum beispiel hier
http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/Kind-krank-privat-versichert_68024.htm
von
mams
am 19.02.2014, 15:15
vier bezahlte Tage im Jahr. Ich hab es GsD nie gebraucht.
Zudem habe ich immer ein ansehnliches Guthaben auf dem Gleitzeitkonto.
Unbezahlte Freistellung sollte aber immer möglich sein. Beim gesetzlich versicherten Kind stellt der AG Dich ja auch unbezahlt frei.
Trini
von
Trini
am 19.02.2014, 15:19
Danke für den Link und die Antworten! Aber gibt es denn irgendeine gesetzliche Regelung? Oder ist alles vom Arbeitgeber abhängig?
Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich jedesmal automatisch für die fehlenden Tage weniger Gehalt bekommen, da wurde auch gar nicht nachgefragt. Jetzt ist alles sehr "schwammig" und mir graut es vor dem Tag, an dem ich anrufen muss, um mich wegen meines Kindes abzumelden....
@Trini: ja, aber da bekommt mein AG auch das Geld von der Versicherung.....
von
niklas2006
am 19.02.2014, 15:29
und Du bekommst es (in Höhe Deines Krankengeldes, also weniger) von der Versicherung.
Meine Söhne waren auch mal gesetzlich versichert.
Übrigens kann man in der Privaten durchasu einen Krankengeldanspruch versichern. Allerdings ist das teuer. Deshalb machen es beim Kind die wenigsten. Also, den gesparten Beitrag per Dauerauftrag auf's Sparkonto umleiten und darauf zurückgreifen, wenn Kind wirklich krank ist.
Trini
von
Trini
am 20.02.2014, 07:48
s. hier S. 29 "Arbeitsbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes"
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a164-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-und-an-feiertagen.pdf?__blob=publicationFile
d.h. aufgrund von § 616 BGB normale Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer, sofern diese nicht AUSDRÜCKLICH im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 19.02.2014, 15:38
Also soweit ich weiß hast du schon ein Recht auf Freistellung, wo genau das geregelt ist weiß ich nicht.
Ich ruf halt an und sag mein Kind ist krank ich komme nicht. Ist ja bei gesetzlich versicherten Kindern auch nicht anders, nur dass die Eltern dann Geld von der GKV bekommen, in meinem Fall ist es mein Pech.
Ich nehme aber immer Überstunden, zu einer Gehaltskürzung kam es noch nie, wäre aber möglich.
von
lilly1211
am 20.02.2014, 10:53