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nochmal ich

Thema: nochmal ich

Hallo, habe weiter unten schonmal geschrieben. AG will mir kündigen. Darf er die die Kündigung um einen Monat zurückdatieren??? D.h. bin quasi schon gekündigt, seit 1.September. Gibt es da Ärger mit dem Amt? Mein Erziehungsurlaub endet eigentlich erst am 07.10.2009! Danke

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 21:03



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Man sollte sich sobald man die Kündigung erhalten hat beim Arbeitsamt melden. Da bist du quasi schon 4 Wochen zu spät. Was durchaus sein kann das dir deswegen Geld gekürzt wird. Also wäre zurückdatieren zu deinen Ungunsten. Zum anderen ist es nicht rechtens jemanden in Elternzeit zu kündigen. Das heißt er muss dir deinen Arbeitsplatz wiedergeben. Und kann dich dann mit einhalten der Kündigungsfrist kündigen. alsame

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 22:42



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Hallo, Du bekommst frühestens Arbeitslosengeld ab dem Datum, ab dem Du Dich arbeitslos meldest. Meinst Du das mit "Ärger". Wenn Dich das nicht ärgert, sollte das auch keinen Ärger mit dem Amt geben. Mehr dazu hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25872/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosmeldung/Arbeitslosmeldung-Nav.html Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 09:17



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Hallo, solange Du in Elternzeit bist, darf Dich Dein Chef nicht kündigen. Die Kündigung kann er Dir am ersten Arbeitstag übergeben mit dem Datum des ersten Arbeitstages drauf und nicht mit dem Datum 1.9. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 12:58