Wenn ich jetzt, also bei Antragsstellung, das Elterngeld erstmal auf zwei Jahre splitten lasse aber nach einem Jahr, oder ein paar Monate später oder eher entscheide doch wieder arbeiten zu gehen, kann ich mir den Rest Elterngeld, der mir noch zustehen würde auf einmal auszahlen lassen bzw. dann nachzahlen lassen, weil es ja nur gesplittet ist, das Geld für 12 Monate) ?!
von
an_ke
am 15.05.2014, 11:03
Wenn Du vor dem ersten Geburtstag Deines Kindes arbeitest, verringert sich das Elterngeld. Das sollte man sich also gut überlegen.
Ich persönlich würde mir das Geld innerhalb von zwölf Monaten auszahlen lassen und solange ich noch nicht weiß, ob ich arbeite oder nicht, die Hälfe davon wegpacken für das zweite Jahr, dass ich eventuell zu Hause bin.
von
Kleine Fee
am 15.05.2014, 13:17
Hi,
eine Änderung der Auszahlungsmodalität ist eine reine Kulanz-Handlung der Behörde und wird eigentlich nur in Ausnahmefällen (familiäre Notsituation...) genehmigt.
Ansonsten erfolgt, sofern du innerhalb des ersten Lebensjahres wieder beginnst zu arbeiten, ohnehin eine Neuberechnung des EG, das gewählte Splitting bleibt aber weiter bestehen.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 15.05.2014, 13:52