Baby und Job

Forum Baby und Job

Nicht gezahltes Gehalt...

Thema: Nicht gezahltes Gehalt...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage...ich leite an der örtlichen VHS sowie bei einem privaten Träger Spielgruppen, Pekipgruppen und Babyschwimmen, macht soweit alles Spaß, vor allem die Tätigkeit bei der VHS, wo ich schon über 7 Jahre bin. Nun habe ich leider ein Problem mit meiner neuen Stelle, da bin ich seit Anfang Februar, leite schön fleißig jeden Freitag und Samstag da insgesamt 4 Kurse die Woche und habe BIS HEUTE NOCH NICHT EINMAL GELD BEKOMMEN!!! Ich habe schon mehrfach nachgefragt, mal hieß es, man hätte mich noch nicht angemeldet, deswegen würde ich das Februargeld im März bekommen, mal war die Mutter der Inhaberin ins Krankenhaus gekommen, mal hieß es, ich hätte versäumt, meinen Stundenzettel abzugeben...(was aber nicht stimmte). Wie dem auch sei, ich arbeite da seit 9 Wochen für nix und hab langsam die Schnauze voll...bin gerade versucht die gute Frau anzurufen und ihr für morgen die 2 Kurse abzusagen, so quasi ich arbeite erst wieder, wenn ich Geld bekommen habe... Kennt sich da wer aus? Kann ich das machen oder bin ich dann "dran"??? Liebe Grüße und schönes WE!

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:39



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde mal sagen, Du musst sie schriftlich drauf hinweisen und eine Frist setzen bis wann Du Dein Geld haben möchtest. Und wenn bis zu diesem Datum kein Geld bei Dir eingeht, dann arbeitest Du auch nicht mehr für die. Auch das solltest Du ankündigen. Im BGB ist doch klar verankert, dass Arbeitsleistung gegen Geld geboten wird. Also keine Leistung ohne Gegenleistung.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 15:02



Antwort auf diesen Beitrag

Darüber hinaus würde ich auf eine Anmeldung bestehen und diese mir bestätigen lassen, was sonst keine Versicherungsschutz besteht, oder? Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 16:10



Antwort auf diesen Beitrag

Das ist doch der helle Wahnsinn. Ich wuerde mir Rat bei einem Anwalt holen und den/die eventuell anrufen lassen. Das waere es mir wert. Ich bin mir sicher, das wirkt Wunder.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 16:51



Antwort auf diesen Beitrag

Bist Du da freiberuflich? Weil dann müssten die Dich ja gar nicht anmelden, sondern Du müsstest Dich selbst versichern usw. Falls das so ist, dann würde ich denen mal eine Rechnung schicken. Feinsäuberlich mit kompletter Aufstellung. Vielleicht sogar eine Zahlungsmahnung. Fein ist das natürlich nicht. Die haben ja schon eingenommen! Mit Sicherheit. Und falls nicht, dann ist das auch nicht Dein Problem. Falls Du fest angestellt bist, müsste das Gehalt doch sofort fließen, oder? Auf alle Fälle würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und vorher nochmal abchecken, ob angestellt, oder freiberuflich. Dann in Absprache mit dem Anwalt handeln. Da dürftest Du am Besten mit fahren.

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 19:16



Antwort auf diesen Beitrag

Ich bin dort auf 400€ Basis angestellt (und a.d. VHS freiberuflich)...von daher MUSS meiner Meinung nach schon lange Geld geflossen sein...irgendwie bin ich stinksauer...

Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 20:37



Antwort auf diesen Beitrag

Dann muss du über einen Anwalt oder der Minijob Zentrale melden, dass du trotz Vereinbarung (Hast du einen Vertrag?) du keine Bestätogung der Anmeldung und keine Bezahlung erhalten hast. Es bedeutet bestimmt das Ende der Arbeitsbeziehung aber was sollst, einen solchen Betrieb gehört angezeigt! Viel Erfolg.

Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 09:18