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Elternzeit - ich brauch eure Hilfe :/

Thema: Elternzeit - ich brauch eure Hilfe :/

Ich brauch dringend eure Hilfe :( Hallo ihr lieben :) Ich war schon länger nicht mehr hier, da in der Zwischenzeit so viel passiert ist. Bin jetzt schon seit 3 Wochen stolze Mama. Ich bin Grad fleißig beim Papierkram ausfüllen und blicke absolut nicht durch. Ich möchte gerne Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Könnt ihr mir da mal helfen ? Wie schreibt man das ? Was muss da alles drinn stehen ? Elternzeit möchte ich gern bis September 2012 nehmen das weiß ich :) aber muss ich auch angeben von wann ? Mein kleiner ist bei 35+2 geboren also habe ich ja noch Mutterschutz. Geboren ist er übrigens am 13 Mai, fals ihr die Info benötigt. Helft mir bitte ich blicke nicht durch :/ Ganz liebe grüße !

von Mary196 am 06.06.2011, 16:33



Antwort auf Beitrag von Mary196

Ob dein Kleiner zu früh geboren wurde, spielt wohl keine Rolle. Auch der Mutterschutz nicht, denn bei der Mutter beginnt die Elternzeit mit dem Tag der Geburt. Du kannst schreiben: Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 13.5.2011 - xx.09.2012. Und dazu kannst du noch schreiben, dass du danach wieder Vollzeit/Teilzeit o.ä. arbeiten wirst / möchtest. LG, Mari

Mitglied inaktiv - 06.06.2011, 17:08



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Achso und das geht so einfach und unverbindlich in einem Satz ? Mensch da habe ich mich ja ganz umsonst verrückt gemacht, ich habe immer gedacht die Elternzeit beginnt mit dem Ende des Mutterschutzes ? Das stimmt also nicht ja ? Lieben dank für die Antwort. Viele grüße maria

von Mary196 am 06.06.2011, 17:26



Antwort auf Beitrag von Mary196

Ich habs so geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für mein Kind Name, geboren am Datum, im Anschluss an den Mutterschutz, Elternzeit vom Datum (1. Tag nach Mutterschutz) bis Datum. Ein Drittel der Gesamtelternzeit (1 Jahr) erbitte ich, mir auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres meines Kindes zu übertragen. Eine Kopie der Geburtsurkunde meines Kindes lege ich diesem Antrag bei. Mit freundlichen Grüßen VG Yvonne

von MissYvi77 am 06.06.2011, 19:35



Antwort auf Beitrag von Mary196

2 Fragen vorneweg: Wieso beantragst du nicht 2 Jahre Elternzeit? Oder willst du wirklich ab September 2012 wieder deinen alten Vertrag erfüllen? Wenn du nur Teilzeit (bis max. 30 Stunden) arbeiten willst, empfehle ich dir 2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Vorteil: Du kannst um ein drittes Jahr direkt im Anschluss verlängern, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss. Und du hast länger Zeit wieder zurückzukehren. Bitte denke dran, dass beim Elterngeld das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Du erhältst nicht nach der Mutterschaftszeit 1 Jahr Elterngeld sondern AB GEBURT 1 Jahr Elterngeld! Ich habe formlos geschrieben: Sehr geehrte... ich beabsichtige vom ... bis ... direkt im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit für meinen Sohn, Name, geb. am XX.XX.XXXX zu nehmen. Eine Kopie der Geburtsurkunde erhalten Sie anbei. Ich freue mich, wenn Sie mir ab dem 2. Lebensjahr eine Teilzeitbeschäftigung anbieten können. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. MfG Name

von Sasumm am 06.06.2011, 20:59



Antwort auf Beitrag von Sasumm

Erstmal danke für eure Beiträge :) Nur blicke ich jetzt grad nicht durch, beginnt jetzt die Elternzeit doch erst nach dem Mutterschutz oder direkt am Tag der Geburt ????? Ich gehe ab September 2012 wieder arbeiten, weil da mein Lehrjahr beginnt sonst wäre ich bestimmt auch 2 Jahre in Elternzeit gegangen. Ich weiß gar nicht Wie lange mein Mutterschutz jetzt noch geht da ich ja ein früchen habe .... Liebste grüße

von Mary196 am 06.06.2011, 21:14



Antwort auf Beitrag von Mary196

Deine Elternzeit beginnt am 13. Mai und wenn du z.B. die vollen nehmen würdest, endet sie am 12.Mai 2014. Am 3.Geburtstag deines Kindes müsstest du wieder arbeiten gehen. Da du aber im September 2012 schon wieder losgehen willst, ist es für dich nicht relevant. Aber die Elternzeit beginnt definitiv am Tag der Geburt!!!

von nadajo am 06.06.2011, 21:44



Antwort auf Beitrag von nadajo

Bitte daran danken, die Elternzeit wird nicht beantragt, sondern dem Arbeitgeben nur angezeigt. Der Arbeitgeben hat nämlich nicht die Möglichkeit, den Elternzeit abzulehnen. Deshalb ganz einfach wie folgt schreiben: "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich zwischen Datum xx und Datum xy Elternzeit nehme. " Was Du allerdings nicht beachtet hast ist, dass Du dem Arbeitgeber spätenstens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren musst. Da Du Dich momentan noch im Mutterschutz befindest, sollte das kein Problem sein, aber Du sollst den Schreiben so schnell wie möglich losschicken.

von Fuchsina am 06.06.2011, 23:04



Antwort auf Beitrag von Fuchsina

Hallo, in jedem Fall finde ich hilfreich, wenn man im Gesetz nachschaut. Dort hat man Info aus der Quelle. Ich kann es nur empfehlen. Die Gesetze kann man online herunterladen oder auch die Broschüre beim FAmilienministerium bestellen, vor 4 Jahren noch kostenlos bis 5 Publikationen - lies aber nochmal nach. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.htm l Suche nach "Elterngeld und Elternzeit" Nun zu Deinen Fragen Beginn: "Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann ab Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen." Wann anmelden: Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeit-gebers – gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z. B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. ... Damit für Arbeitgeber und Eltern klar ist, für welchen Zeitraum die Elternzeit beansprucht wird, sollten bei der Anmeldung Beginn und Ende der Elternzeit mit genauen Daten angegeben werden. Auf Formulierungen wie „Elternzeit für ein Jahr“ sollte möglichst verzichtet werden. Auswirkungen wenn Du nur für ein Jahr anmeldest: Was ist bei der Anmeldung zu beachten? Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Meldet ein Elternteil nur für ein Jahr Elternzeit an, folgt daraus, dass im darauffolgenden Jahr auf Elternzeit verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist dann nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich oder wenn ein vorgesehener Wechsel zwischen den Eltern aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Gruss manira

von manira am 07.06.2011, 14:29