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neue stellenbeschreibung unterschreiben?

Thema: neue stellenbeschreibung unterschreiben?

hallo, arbeite seit fast 3 jahren als hauswirtschafterin. nun hat meine firma auch assistent von behinderten und betreuungsangebote mit in den dienstleistungskatalog hinein genommen. nun soll unser HW team eine neue stellenbeschreibung unterschreiben das wir auch diese arbeiten in vertretung abdecken sollen. allerdings umfasst das auch teilschichten,sonn und feiertage.mometan gehe ich 6 stunden am tag und einmal im monat in den nachtdienst. ich habe zwei kinder und muss zusehen das ich die nachtdienste bekomme wo mein mann spätdienst hat. sonst wären die kinder alleine. mein mann hat eine rollende woche und ein drei schicht system. muss ich die stellenbeschreibung unterschreiben? wird wohl so ausgelegt das wir uns auf diese ausschreibung hin beworben haben. is also auch für die akte so. allerdings hätte ich mich damals nicht beworben weil ich einige punkte nicht mit der kinderbetreuung vereinbaren kann. mit unterschrift wäre es dann verbindlich heisst es. muss ich? lg n.

von toastie am 13.07.2011, 13:17



Antwort auf Beitrag von toastie

ich bin jetzt kein Arbeitsrechtler, aber m.E. ist das ein Vertragsangebot, das Du nicht annehmen musst. Wenn Du nicht unterschreibst, bleibt alles beim Alten. Ob das rein arbeits-psychologisch (wird Druck aufgebaut??) durchhaltbar ist, kann ich nicht einschätzen... Ulrike

von u_hoernchen am 13.07.2011, 13:48