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"Nebenher" freiberuflich arbeiten- Krankenversicherung usw. ??

Thema: "Nebenher" freiberuflich arbeiten- Krankenversicherung usw. ??

Hallo, VORSICHT: komplizierte Geschichte Ich bin seit ein paar Monaten freiberuflich tätig. Usprünglich wollte ich so ca. 800€/Monat Einkünfte haben,aber da ich in der Einarbeitungsphase bin, hat es sich dann doch anders ergeben und ich verdiene immer so um +/- 400€ im Monat und bin noch familienversichert. Ich habe dann mit der KK telefoniert und die meinten, um in der FV bleiben zu können,darf "die Summe meiner Einkünfte im Jahr nicht 12x 365€ übersteigen". Ab 365,01(!!) € durchschnittlich im Monat MUß ich mich selbst krankenversichern. Jetzt bin ich "im Dilemma"- absetzen kann ich nicht viel und dann ist mir noch eingefallen,das Zinsen usw. ja auch noch zu Einkünften zählen. Da ich eine super Anleihe habe, geht die Summe über den Freibeträg von 801€ pro Person- kennt sich da jemand aus,kann ich bei einer gemeinsamen Veranlagung auch noch den Freibetrag von Männe "übernehmen"? Oder hat der Steuerfreibetrag für Zinsen vom Finanzamt gar nichts mit dem Einkommen aus Kapital ,das ich bei der KK angeben soll, zu tun? Weil,wenn die mir das auch noch anrechnen,brauche ich ja fast nicht mehr arbeiten zu gehen... Jedenfalls freiberuflich! Dann "darf" ich ja nur noch 200€ verdienen insgesamt... Oder wesentlich mehr arbeiten,was allerdings in der Phase, jetzt im Moment, nicht geht. Die Steuerberaterin konntem mir dazu auch nix sagen,in wieweit die KKs da Einblick haben oder Unterlagen verlangen über Einkünfte aus Kapitalerträgen. Wer weiß Rat? Ich muß mich bald entscheiden- wie und in welchem Maße ich weiter mache,mit dem Job,da sonst noch am Ende des Jahres ein Riesen-Nachzahlung von der KK auf mich zukommt. Danke und vlG!

von Sue007 am 02.02.2012, 13:07



Antwort auf Beitrag von Sue007

In welcher Branche arbeitest Du freiberuflich? Das wäre die Frage.

von Flirrengel am 03.02.2012, 08:33



Antwort auf Beitrag von Sue007

Hi, die Grenzen der KK ist soweit richtig, es handelt sich aber um Gewinn, nicht um mtl. Umsatz. Mit den Finanzamts-Sätzen und Freibeträgen hat das erstmal nichts zu tun - es zählen all deine Einkünfte abzgl. all deiner Ausgaben (aus freiberuflicher Tätigkeit und aus Kapitaleinkünften). Ich würde dir empfehlen, mit einem Steuerberater deine Situation im Detail durchzugehen und dabei auch zu prüfen, was du buchführungstechnisch evtl. noch als Ausgaben geltend machen kannst, so dass du unter der Grenze bleibst. Gruß, Speedy

von speedy am 03.02.2012, 10:50



Antwort auf Beitrag von Sue007

Ich würde auch zum Steuerberater raten! Und, in welcher Branche bist du denn freiberuflich tätig? Käme für dich auch die KSK in Betracht?

von Morla72 am 03.02.2012, 18:24



Antwort auf Beitrag von Sue007

Also ich persönlich kann Dir da nichts zu sagen und hätte auch geraten, das mit Deinem Steuerberater durchzusprechen. Aber Du hast ja geschrieben, dass der das nicht weiß - merkwürdig... Vielleicht noch mal einen anderen Steuerberater fragen???

von Navina am 03.02.2012, 19:13



Antwort auf Beitrag von Sue007

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/persoenliche_absicherung/antwort.php?frage=10182&archiv=205&rubrik=12

von Navina am 03.02.2012, 19:18