Habe eine komplizierte Frage, vielleicht weiß das ja eine von euch?!
War vor der Geburt Teilzeit in einer Praxis beschäftigt, dann bin ich in Elternzeit ( habe 3 Jahre beim AG angegeben).
Nach einem Jahr habe ich mit Zustimmung meines AG einen 400€-Job angefangen, den ich bis heute ausübe.
Jetzt ist es so, dass mein AG die Praxis zum Ende des Jahres schließt, weil er in Rente geht. Ein Nachfolger ist bisher nicht gefunden ( dieser würde meinen Arbeitsvertag übernehmen).
Meine Elternzeit dauert aber noch bis April an. was wenn nun kein Nachfolger kommt?
Muss mein alter AG mir dann kündigen oder wie stehe ich dann da? Muss ich mich vorsorglich arbeitslos melden? Steht mir dann überhaupt Arbeitslosengeld zu??
Gruß
von
jomar
am 31.08.2011, 10:48
Wahrscheinlich bist du dann arbeitslos.
Arbeitslosengeld wirst du nicht bekommen, hast ja auch nichts einbezahlt durch den 400 Euro Job.
von
TinaDA35
am 01.09.2011, 05:55
So wie es aussieht hat mein AG einen Nachfolger gefunden, der meinen Arbeitsvertrag übernimmt.
Würde auch Arbeitslosengeld bekommen, da ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe und ja auch schon ein paar Jahre gearbeitet habe!!
Der 400€- Job war ja nur ein Zubrot während meiner Elternzeit.
Ich würde je nach Qualifikation in meinen gelernten Beruf und nach möglicher wöchentlicher Arbeitszeit ALG bekommen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
von
jomar
am 01.09.2011, 10:26
Du musst in den letzten 2 Jahren 6 Monat versicherungspfl. garbeitet haben. Erziehungszeiten stellen auch einen Anspruch dar.
von
mf4
am 01.09.2011, 23:21