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Nach der EZ zusätzlichen befristeten Vertrag?

Thema: Nach der EZ zusätzlichen befristeten Vertrag?

Hallo, ich bin im Moment noch in Elternzeit. Während dieser Zeit wurde meine alte Abteilung geschlossen und die MA betriebsbedingt gekündigt. Meine EZ endet Anfang September. Jetzt hat mich mein Chef gedrängt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Da ich aber wieder schwanger bin und das Angebot gelinde gesagt ein Witz ist, habe ich das abgelehnt. Nach der Mitteilung, dass ich schwanger bin (sie mich also nicht kündigen können), wurde mir jetzt eine Stelle in einer anderen Abteilung angeboten. Dazu soll ich einen befristeten Vertrag unterschreiben, der bis zum Beginn des MuSchu gilt. Lt. meinem ursprünglichen AV kann ich aber auch so anderweitig eingesetzt werden. Vermutlich wollen Sie meinen Vertrag befristen, um mich nach Ende der EZ betriebsbedingt zu kündigen (wie die anderen MA auch). Das würde ja nicht so einfach gehen, wenn ich in einer anderen Abteilung arbeite. Jetzt bin ich unsicher, ob ich den Vertrag unterschreiben sollte. Auf der anderen Seite haben sie mir im Vorfeld schon so zugesetzt, da habe ich nicht so die Nerven für weitere Reibereien. Im Moment bin ich gerade von der ganzen Situation etwas überfordert.... Habt ihr einen Tip?

von MamaJonathan am 06.08.2013, 21:15



Antwort auf Beitrag von MamaJonathan

Hi, es bedarf keines neuen Vertrags, der alte ruht und gilt nach der EZ unverändert weiter. Ich würde nur ganz freundlich mitteilen, dass du dich hättest beraten lassen und das der "alte" Vertrag ausreichend wäre, um auch das neue Einsatzgebiet abzudecken. Insofern würdest du keine Veranlassung sehen, einen weiteren Vertrag zu unterschreiben. Gruß, Speedy

von speedy am 06.08.2013, 21:52