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Schulfrei für's baby

Thema: Schulfrei für's baby

Hallo miteinander, mein kleines baby kam 3 wochen zu früh, am 19.4., ist aber kein frühchen.. jetzt endet der mutterschaftsschutz in den pfingstferien. Ich möchte aber erst nächstes schuljahr wieder einsteigen, wie kann ich das am besten bewerkstelligen? Ist eh nur ein jahr um die klasse auf das selbe niveau zu bringen (11.klasse gym, eg), die ich eigentlich eh überspringen wollte, da ich durch meine ausbildung davor schon alles konnte.. Hat jemand eine idee? vielen dank für die hilfe schonmal, bingsi

Mitglied inaktiv - 02.05.2011, 16:51



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Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs! Kannst du nicht nen Termin mit der Schulleitung machen und das ganz offen und ehrlich ansprechen? Eben dass du noch bis Herbst für dich und dein Baby brauchst. Falls es Probleme gibt wegen der versäumten Klausuren könntest du vielleicht eine Nachprüfung machen? Und soweit ich weiß, darfst du dich 3 Wochen Mutterschutz, die dir dein Baby "gemopst" hat hinten Anhängen.

von cs80 am 02.05.2011, 18:20



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äh, bist Du Schülerin oder Lehrerin, das wird mir aus Deinem Text nicht ganz klar... Den "geklauten" Mutterschutz kannst Du nicht hinten anhängen. Und der Rest der Antwort hängt v.a. von der Antwort auf meine erste Frage ab... Ulrike

von u_hoernchen am 02.05.2011, 18:28



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Wie bereits genannt, entstehen dir keine Nachteile dadurch, dass dein Baby "zu früh" geboren ist. Der Mutterschutz läuft bis 8 Wochen nach ET. Sind deine Vorstellungen denn schon mit der Schulleitung abgesprochen? Die können dir am besten weiterhelfen. Herzlichen Glückwunsch noch! Gruß

von februar2007 am 02.05.2011, 19:56



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Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. steht so auf http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html darfst also die nicht genommenen tage hintendran hängen..

von mela_mit_alex am 02.05.2011, 21:30



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Dann ist, egal ob Du nun Lehrerin oder Schülerin bist, alles bestens. Trini

von Trini am 03.05.2011, 10:52



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Hey, danke für die schnellen Antworten und Glückwünsche! :-) Ich bin Schülerin.. -> Die Schulleitung möchte, dass ich so wenig wie möglich verpasse und ist auch noch am überlegen, ob ich in manchen fächern noch klausuren nachschreiben muss.. sie möchten, dass ich sofort nach dem mutterschutz wieder erscheine. Super, dass mit den tagen dranhängen wusste ich noch garnicht, da bleiben dann nurnoch 2,5 wochen zu überbrücken. MIt Elternzeit ist eine gute idee! Doch da kommt mir gleich ne neue frage.. Mein Bafög wird dann als gehalt angesehen, d.h. ich bekomme 67% vom Bafögbetrag als elterngeld bezahlt, oder? grüßle, bingsi

Mitglied inaktiv - 03.05.2011, 12:32



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Hallo, die Zeit, die Dein Baby zu früh kam, wird hinten an den Mutterschutz angehängt. Grüße Tina

von Tinai am 03.05.2011, 17:29



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Du bekommst 300 € Elterngeld im Monat. Bafög ist kein Lohn, sondern ein Darlehen vom Staat. Das Eltergeld ist aber eine Lohnersatzleistung. Somit bekommst Du nur den Sockelbetrag für 12 Monate (14 Monate als Alleinerziehende). Vorsicht mit dem Schüler Bafög. In den 3 Monaten Mutterschutz bekommst Du noch Bafög. Wenn Du nach dem Mutterschutz aber weiterhin zu Hause bleibst, bekommst Du für diese Zeit (also nach dem Mutterschutz: ET + 8 Wochen) kein Bafög mehr. Informiere Dich besser nochmal genau! Alles Gute weiterhin. LG Anja

von julimaus4 am 03.05.2011, 19:26