Hallo,
ich sitze grade am Elterngeldantrag und bin verwirrt. Man beantragt das ja für die Lebensmonate des Kindes.
In den ersten 2 Monaten nach der Geburt erhalte ich ja Mutterschaftsgeld in Höhe meines Nettogehaltes. Wenn ich jetzt auch Elterngeld für die ersten 2 Lebensmonate beantrage, dann kriege ich doch wohl nicht beides?
Oder wird das Mutterschaftsgeld sozusagen auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld fällt für diese 2 Monate dann weg? Wollte für ein Jahr in Elternzeit gehen - das würde dann heißen, ich bekomme nur für 10 Monate Elterngeld?
von
pecanpie
am 04.02.2017, 19:58
Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet. Elterngeld gibt es ab der 9. Woche bis zum 12. Monat.
von
Badefrosch
am 04.02.2017, 20:10
Du bekommst 12 Monate Elterngeld, aber da dein Mutterschutzgeld höher ist, wird das gegen das Elterngeld gerechnet. Mutterschutzzeit ist automatisch Elternzeit und auch (volle) Elterngeldzeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html (Geld)
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html (Zeit)
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 04.02.2017, 23:06
also faktisch dann tatsächlich 2 Monate Mutterschaftsgeld + 10 Monate Elterngeld, richtig?
von
Mommy2be8.17
am 21.02.2017, 10:45
Ja, 2 Monate Mutterschutz, max. 10 Monate Elterngeld, 2 Monate für den anderen Elternteil evt. plus mehr, wenn der eine weniger als 10 genommen hat. Insgesamt maximal 12 Monate Elterngeldzahlung plus 2 Monate Mutterschutz ergibt 14 Monate teilbezahlt einer daheim.
Und um Dich vollends zu verwirren: wenn Du zwei Jahre zu Hause bleiben willst, kannst Du die Auszahlung auch strecken- zum Beispiel das gleiche Geld auf die doppelte Zeit. Mehr Geld gibt es dabei nicht.
Grüße,
Jomol
von
Jomol
am 03.03.2017, 09:24