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Beschäftigungsverbot und Kiga

Thema: Beschäftigungsverbot und Kiga

Bei uns ist es so, dass Mütter, die zu Hause sind, ihre Kinder nur 6 Stunden in die Kita geben dürfen. Ob das auch beim BV zutrifft? Ich will keine schlafenden Hunde wecken, aber mich würde das interessieren. Für mein Kind würde es mir sehr leid tun, wenn ich ihn schon sofort nach dem Mittagsschlaf abholen müsste, denn er liebt die Zeit bis 16 Uhr, denn dann kann er nochmal richtig lange mit seinen Freunden spielen.

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 17:19



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Wirklich helfen kann ich dir nicht, aber für mich wäre es logisch, wenn "Beschäftigungsverbot" genauso gehandhabt wird wie wenn du arbeiten gehst. Schließlich darf dein Kind doch auch länger als 6 Stunden bleiben, wenn du krankgeschrieben bist und dadurch nicht arbeiten gehst, oder? Ich weiß natürlich nicht, was die Gründe für dein Beschäftigungsverbot sind, aber evtl. könnten genau diese ja auch ein Grund für eine Betreuung >6 Std. sein (wenn du dich viel schonen musst...). Aber das ist nur meine PERSÖNLICHE Meinung, ob dies bei euch im KiGa auch so ist, weiß ich nicht!

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 18:55



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würd ich nicht ansprechen, geht die nichts an. wenn du keinen job mehr hättest, wäre das vielleicht was anderes... lg mandana

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 19:44



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dann lässte dir von deinem arzt was schreiben - statt haushaltshilfe gibt es das nämlich auch für kinderbetreuung und das muss der kiga akzeptieren. zusätzliche kosten über die 6 h hinaus oder alles (?) zahlt dann die kk. lg doreen

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 19:53



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nein, das ist kein problem. unseren kiga hat das nie interessiert hinsichtlich der betreuungszeiten.

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 20:36



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Hallo, das kann das BV nicht betreffen, denn Du hast es, um Dich zu schonen und nicht, um Dein Kind zu betreuen! Schwangere dürfen durch ein BV nicht schlechter gestellt sein als ohne BV. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 09:56