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Minijob und Krankschreibung

Thema: Minijob und Krankschreibung

Hallo, ich habe (nur) einen Minijob und bin über meinen Mann in der GKV familienversichert. Jetzt bin ich (das erste Mal) krankgeschrieben und habe den A6-Schein an meinen Arbeitgeber geschickt. Muss ich noch den A5-Schein an die Krankenkasse schicken, obwohl ich nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld von der Krankenkasse bekommen würde? LG Dani

von Twinmädels am 10.07.2013, 11:43



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

Was ist ein a5 und ein a6 schein?hab ich noch nie gehört?

von ccs am 10.07.2013, 13:32



Antwort auf Beitrag von ccs

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber = A6(-Format) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse = A5(-Format)

von Twinmädels am 10.07.2013, 13:45



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

Also ich bin auch familienversichert (450€job) und geb immer nur das für den ag ab... Mein arzt faxt das andere formular an die kk,war auch als ich noch 100%gearbeitet hab und alleine versichert war...

von ccs am 10.07.2013, 13:56



Antwort auf Beitrag von Twinmädels

Hi, wenn du nur als Minijob arbeitest hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach 6 Wochen und musst daher den Schein erst gar nicht bei der KK einreichen. Gruß, Speedy

von speedy am 10.07.2013, 17:21