Hallo,
ich habe (nur) einen Minijob und bin über meinen Mann in der GKV familienversichert.
Jetzt bin ich (das erste Mal) krankgeschrieben und habe den A6-Schein an meinen Arbeitgeber geschickt.
Muss ich noch den A5-Schein an die Krankenkasse schicken, obwohl ich nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld von der Krankenkasse bekommen würde?
LG Dani
von
Twinmädels
am 10.07.2013, 11:43
Was ist ein a5 und ein a6 schein?hab ich noch nie gehört?
von
ccs
am 10.07.2013, 13:32
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber = A6(-Format)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse = A5(-Format)
von
Twinmädels
am 10.07.2013, 13:45
Also ich bin auch familienversichert (450€job) und geb immer nur das für den ag ab...
Mein arzt faxt das andere formular an die kk,war auch als ich noch 100%gearbeitet hab und alleine versichert war...
von
ccs
am 10.07.2013, 13:56
Hi,
wenn du nur als Minijob arbeitest hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nach 6 Wochen und musst daher den Schein erst gar nicht bei der KK einreichen.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 10.07.2013, 17:21