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Minijob....sinnvoll?

Thema: Minijob....sinnvoll?

Hallo, Ich bin auf der Suche nach einem 450euro-Minijob, weil ich zurzeit bisschen Geld brauche. Elterngeld bekomme ich nicht mehr. Baby ist nun 1 Jahr alt geworden. Ich bin als Arbeitssuchende ohne Leistungen angemeldet. Früher habe ich nicht gearbeitet, also ALG bekomme ich nicht. Mann arbeitet mit Steuerklasse 3, verdient relativ gut. Ich möchte, weil ich in Sicht noch keine Arbeit sehe, ein Minijob Machen. Wird diese Tätigkeit Auswirkungen auf den Gehalt meines Mannes haben? Wie ist das mit dem Krankenversicherung, müssen Sie das mitkriegen? Ich möchte für diese Tätigkeit die Rentenversicherung zahlen, ist das gut oder nicht? Habe St.klasse5, diese Tätigkeit wäre aber ohne Steuerabzüge. Hauptsache nicht die 450 euro übersteigen. Ist das überhaupt sinnvoll das zu machen, auch wenn ich am Ende des Monats ca. 200 Euro bekomme. Danke schon mal für Ihre Antworten. LG

von kissley33 am 24.10.2013, 15:02



Antwort auf Beitrag von kissley33

arbeiten ist immer sinnvoll, auf lange sicht gesehen wäre es allerdings besser, sich versicherungspflichtig anstellen zu lassen. vor dem kind nicht gearbeitet? ausbildung? auf das gehalt des ehemannes hat ein minijob keinen einfluss, krankenversichern kannst du dich über deinen mann, falls der in der gesetzlichen kv ist, ist das kostenlos.

Mitglied inaktiv - 24.10.2013, 18:23



Antwort auf Beitrag von kissley33

Hallo Kissley33, Angaben ohne Gewähr, bin kein Steuerberater, aber ich sehe es so. Solange Du unter dem Grenzbetrag bleibst (meines Wissens normal 385 Euro, bei Minijob 400 Euro) kannst Du in der Familienversicherung bleiben. Ansonsten müßtest Du Dich freiwillig versichern (um die 120 Euro, je nach Kasse). Das würde ich IM VORFELD mit Eurer Krankenkasse abklären und dann auf keinenfall mehr verdienen. Ja, die bekommen das mit. Wird die Tätigkeit Auswirkungen auf das Gehalt Deines Mannes haben? Meinst Du, ob der Minijob dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ihr dann am Ende des Jahres weniger Geld mit der Steuererklärung wieder bekommt, weil ihr in die nächste Steuerklasse rutscht? Meines Wissens nach nicht. Rentenversicherung zahlen? Deine Rente an sich erhöht sich durch Deine zusätzlichen Beiträge kaum, Du kannst aber andere Leistungen der Rentenkasse dadurch in Anspruch nehmen. Die meisten Minijobber machen es nicht. Vielleicht schreibt ja noch eine Steuerfachfrau/Mann dazu... Viele Grüße

von emilie.d. am 24.10.2013, 19:39



Antwort auf Beitrag von kissley33

Hallo, ja, solange Du unter 450€ bleibst (füher 400) kommt das nicht i.d. Steuererklärung. Wenn Du den RV Beitrag zahlst, sind das pro ( eingezahltem)Jahr ca. 4-5€ mehr im Monat. DAS rechnet sich nicht, aber Du hast alle Ansprüche. Ich hab das auch immer gemacht (also freiwillig bezahlt) obwohl alle immer gesagt haben "Warum, Wieso".. und jetzt bin ich in d. Situation, das ich umschulen muss - und habe genau durch diese paar Jahre Anspruch drauf. Die 15€, die die Vers. kostet,tun mir im Monat nicht weh und würden uns auch nicht weiter bringen. KV bist Du im 450 Rahmen über Deinen Mann. LG

von tabeamutti am 25.10.2013, 09:07