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Minijob - Fragen

Thema: Minijob - Fragen

Hallo Mädels! Ich überlege mir einen Minijob zu suchen, um zum einen das Haushaltsbudget aufzubessern und vor allem nach inzwischen über 2 1/2 Jahren Elternzeit (2 Kinder mit je zwei Jahren Elternzeit) auch mal wieder Abwechslung zu haben. Aber wie funktioniert das genau? Darf ich während der Elternzeit einen Minijob haben? Ich bin Angestellte, habe zwei Jahre Elternzeit, aber nur ein Jahr Elterngeld. Das zweite Elternzeitjahr fängt im jetzt Februar an. Wie ist das it der Krankenversicherung? Durch die Elternzeit bin ich im Moment beitragsfrei pflichtversichert. Und wie würde es abgesehen von der Elternzeit mit einem Minijob laufen? Da ich in meinen Beruf nicht zurückgehen kann und will (Gastronomie in 3 Schichten) und nach der Elternzeit mich neu orientieren möchte könnte ich mir anfangs auch einen Minijob vorstellen. Wäre ich da krankenversichert? Hat man da genauso Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit? Darf man auch zwei oder mehr Minijobs haben? Ist das "Gehalt" jeden Monat gleich oder wird das nach Stunden bezahlt? Was ist, wenn man den Job verliert und arbeitslos wird? Hat man dann auch Recht auf Arbeitslosengeld und wird das auf Grundlage der 400 Euro berrechnet oder ausgehend von meinem letzten "richtigen" Job? Fragen, Fragen, Fragen... Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! lg marmite

von marmite am 16.01.2011, 22:08



Antwort auf Beitrag von marmite

Bei minijobzentrale.de findest Dú alle nötigen Infos. Krankenversichert bist Du dann. Lohnfortzahlung hat man eigentlich auch soviel ich weiß, manche umgehen das aber, und schreiben im Vertrag eine extra Klausel... aber ich glaub, das ist nicht rechtens. Urlaubsanspruch hat man anteilig auch. Arbeitszeit und Verdienst ist unterschiedlich. Ich wurde bisher nach Stunden bezahlt, was gearbeitet wurde, wurde mir bezahlt. War ich nicht da, hatte ich Minus - kein Geld. Der andere AG hat mir alles bezahlt, auch wenn ein Feiertag auf "meinen" Arbeitstag fiel, wenn ich mal nicht konnte usw. Der war da etwas anders.... Wie es im Falle einer Kündigung oder so ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Bisher habe ich immer gekündigt, aber erst dann, wenn ich was Neues hatte. melli

von bubumama am 17.01.2011, 11:12



Antwort auf Beitrag von bubumama

Hallo, es stimmt nicht, dass du dann automatisch krankenversichert bist. Wenn deine Pflichtversicherung nach der Elternzeit ausläuft, musst du dich entweder selbst privat krankenversichern, oder du kannst dich über deinen Mann, falls dieser pflichtversichert ist, in der Familienversicherung (die normalerweise auch die Kinder einschließt) kostenlos mitversichern lassen. Du kannst natürlich mehrere 400-Euro-Jobs haben, darfst aber alle zusammengerechnet höchstens 400 Euro/Monat verdienen. Sieh in jedem Fall zu, dass du einen Vertrag bekommst. lg Anja

von kanja am 17.01.2011, 15:01



Antwort auf Beitrag von marmite

du bist nicht krankenversichert, theoretisch hast du anspruch auf lohnfortzahlung, in der gastro aber eher nicht. alg bekommst du auch nicht, da nicht versichert.

Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 10:47



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von marmite am 18.01.2011, 22:50