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gebrauchte Gegenstände von der Steuer absetzen

Thema: gebrauchte Gegenstände von der Steuer absetzen

Hallo zusammen, kennt sich zufällig jemand aus? Ich eröffne nächstes Frühjar ein kinderfreundliches Café und entdecke jetzt - in der Planungsphase - häufiger schon das ein oder andere gebrauchte Schnäppchen für die Einrichtung oder Spielzeug. Man kann Second Hand Ware auch steuerlich absetzen, nicht? Spielt es aber eine Rolle, WANN ich etwas kaufe, ich meine, muss z.B. erst ein Gewerbe angemeldet sein, damit man mir hinterher abnimmt, dass die Dinge nicht für den Privatgebrauch gedacht waren? Gruß und Dank, falls wer Bescheid weiß...

Mitglied inaktiv - 17.09.2009, 22:13



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An deiner Stelle würde ich zuerst Gerwerbe anmelden. Es kann dir egal sein, ob du es jetzt oder 3 Monate später anmeldest. Du hast dadurch keine Nachteile. Dann würde ich alles kaufen, egal ob gebraucht oder neu. Du brauchst nur eine Quittung.

Mitglied inaktiv - 18.09.2009, 09:06



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Es spielt keine Rolle, wenn Du das Cafe erst noch nicht eröffnest. Die Planungsphase ist auch entscheidend. Dann ist es einfacher nachzuweisen, dass Du die Absicht hattest/hast und es sich um Dinge fürs Gewerbe handelt. Wobei letzteres auch nachgewiesen werden kann für Dinge, die Du aus Deinem privaten Besitz einbringst. Wichtig ist immer die nachvollziehbare und klare Trennung von privat und gewerblich. Gruß und viel Erfolg Tina

Mitglied inaktiv - 18.09.2009, 10:09



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Hey, Ihr habt wohl Recht. Ich sollte wohl vor dem Einkauf ein Gewerbe anmelden (muss dafür aber noch einen Kurs bei der IHK machen, dafür fehlte bis jetzt die Zeit...) Grüße und Danke für die Tipps manchmal ist man selbst für die einfachen Lösungen blind

Mitglied inaktiv - 19.09.2009, 22:54



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um das gewerbe anzumelden, musst du keinen kurs machen, sondern zum gewerbeamt gehen, dort 36 euro löhnen, ein bissl was ausfülen und das wars. dann sagst du hier bescheid und wir gratulieren dir ;-)

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 03:40