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Mein Chef Teil 2 .oder: werden die Guten bestraft

Thema: Mein Chef Teil 2 .oder: werden die Guten bestraft

Hallo hier ist e slang und Lehrerlastig..ACHTUNG: ich schreibe bald ein Buch über die Unfähigkeit meines Chefs..hier das neuste: wir wissen seit Beginn des Schuljahres, dass ab Montag eine Referendarin an unsere Schule kommt. Diese wird i.d.R. von 2 Lehrern in 2 Fächern betreut, i.d. R macht man EIN Fach in der GS und eines in der HS. Soviel weiß sogar ICH, die cih eigetnlich aus einem anderen bundesland komme... Seit 4 Wochen weiß er nun, dass unsere Ref. in der GS bei einer Kollegin MNK unterichtet, sie hat bei der Kollegin auch schon praktikum gemacht und die hat sich gern bereit erklärt.(Sie hat volle Stelle, keine Kinder und viel Zeit) Am LETZTEN Tag vor den Faschingsferein merkte er, dass er noch niemanden hat, der die Dame in mathe in der Hauptschule betreut..vergessen irgendwie...und nun ratet mal: JAAAAAAAAAAA, ich wurde also am Faschingsfest mal eben aus meiner klasse gerufen, ob ich das machen würde. (Anmerkung: ich mache sowas normalerweise TOTAL gern, ich lasse mir GErn in den Unterricht gucken und werde oft "vorgeführt", also wann immer jemand was sehen will kommen sie bei mir an ..naja. etwas übertreiben. Aus DEM grund habe ich auch ab montag für 8 Wochen eine pädagogische Assistentin an der Backe, die ein Projekt machen soll etc..also tierisch extraarbeit die ich GERN und freiwiliig angenommen habe und ab April mache ich ein Lehrerpaktikum etc. ich mache DEFINITIV für halbe Stelle sehr viel. Aber gern.) Ich habe daraufhin wohl SEHR doof geguckt und NEIN gesagt, eben weil man eine referendarin wirklich BETREUEN muss, grad wenn es NICHT gut läuft etc finde ich, muss ein Mentor zur Verfügung stehen, beraten, nach Shculschluss noch bleiben, sich nachmittag mal treffen... ICH arbeite als EINZIGE Hauptschullehrerin nur HALB und mein Sohn steht wenn ich um 12.05 Schluss habe ab 12.10 vor der schule udn wartet, die kleine muss bis 12.30 abgeholt sein, das Mitfahrkind um 12.15 an der Straßenecke. Ich HABE keine zeit nach unterrichtsschluss udn ICH HABE schon 1000 Nebenjobs! Und: ich habe 6 Kollegen, die AUCH mathe in einer HS klasse machen und VOLLES deputat. Aber: (verstecktes Lob) die würden ja nciht so modernen Unterricht machen, bei mir wäre eine referendarin besser aufgebhoben. (Anmerkung: stimmt zum Teil, aber werden denn die guten bestraft??? ABER: ich KANN das nicht zusätzlich leisten, ich HABE einfach keine Zeit mehr zur Verfügung, ich würde MEINEN Ansprüchen an eine Mentorenstelle NICHT gerecht werden (Chef meint: wieso, die muss doch nur zugucken HAHAHA!!! er hat KEINE Ahnung, die hat im April schon Unterrichtsbesuche er hat NULL Ahnung!!!)... und habe deshalb nochmal dankend abgelehntr. Zitat des Chefs::" Na, dann werde cih das wohl Kraft meines Amtes anordnen müssen wenn sich nciht noch jemand freiwllig findet! " und weg war er... und nun?????? MUSS cih das machen?? Leute..ich lass mich bald versetzen...ich hab ihn SO gefressen..wer SCHEI? unterricht macht wo wie er kann einfach weiter machen und bekommt NIE zusatzjob, wer sich bemüht und fortbildet und engagiert wird bestraft!!! Also einzig sachliche Frage: KANN er das anordnen??? Ohne richtige Begründung?? Anosnten: danke fürs auskotzen.... LG Henni

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 18:41



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Hi, so ist es doch immer, daß die Faulenzer und damit Kraft ihres Amtes (und ihrer Zeit) Superkritiker sich fortwährend selbst bejammern können ob ihrer x-fach-Belastung und daß diejenigen, die sich engagieren a, immer eines über die Rübe bekommen (Tja, wer nichts macht, macht auch keine Fahler...) b, gleichzeitig aberwitzig beneidet werden um ihr Mehrkönnen und c, mit Arbeit regelrecht zugemüllt werden - meist mit dem Ekellob "Ich weiß doch, daß Sie das viel besser schaffen als die anderen." Und? Ist das das Abo zum Totschuften? Ich vermute, er kann durchaus Anordnungen erlassen. Für Euch gibt es aber doch sicherlich auch Arbeitszeitberechnungen (die nie stimmen) und die somit als Richtwert gelten. Informier Dich doch einmal telefonisch (!) im Ministerium, dann kann Dir keiner einen Strick drehen. LG Fiammetta

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 19:19



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Hallo, ich bin ja nun seit Freitag ganz offiziell Referendarin in SH, da kommst du doch auch her, oder? Soweit ich mich erinnern kann, ist es doch fürs Ministerium /IQSH grade deshalb anfangs so schwierig gewesen, ausreichend Ausbildungstellen zu finden, da nach dem neuem System eben freiwillig ist und die Mentoren ja nur 2 Stunden freigestellt werden. Folglich müsste es doch so sein, dass es nicht angeordnet werden kann. Ruf doch mal beim IQSH an oder such auf der Website. Lg Sabrina

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 19:59



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Hi Henni, und was wäre mit nem Kompromiss? Du sagst, du möchtest dafür Unterrichtsentlastung haben von mindestens 1 Stunde in der Woche, um dich effektiv um die Referendarin kümmern zu können. Und dann würde ich auch nur diese 1 Stunde pro Woche dazu nutzen. Ansonsten würde ich knallahrt immer so pünktlich gehen, wie du musst. Vielleicht klappt das ja mit der 1 Stunde wenigstens? Ich weiß nicht, ob man das als Mentorin einen Anspruch drauf hätte? Aber zumindest könnte der Chef dir doch so entgegenkommen? *aber begeistert wär ich auch nicht darüber* Luna

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 20:02



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§ 9 Ausbildung durch die Schule (1) Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungsstandards ausgerichtet ist. (2) Die Ausbildungsschule gestaltet die schulische Ausbildung. Sie regelt den unterrichtlichen Einsatz der Lehrkräfte in Ausbildung und teilt sie den Ausbildungslehrkräften zu. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkraft in Ausbildung. Die Aufgaben nach §§ 13 und 20 werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Schule wahrgenommen, der die Lehrkraft in Ausbildung zuletzt zugewiesen gewesen ist. (3) Die Ausbildung durch die Schule gliedert sich in 1. Hospitationen im Unterricht der Lehrkräfte an der Ausbildungsschule und an kooperierenden Schulen, 2. Unterricht unter Anleitung, bei dem die anleitende Lehrkraft der Ausbildungsschule oder der kooperierenden Schule die Verantwortung für den Unterricht behält, 3. eigenverantwortlichen Unterricht, der von den Lehrkräften in Ausbildung selbst geplant und für sie im Stundenplan ausgewiesen wird, 4. Mitarbeit in den Teamstrukturen der Schule, 5. Beteiligung an wesentlichen schulartspezifischen Aufgaben der entsprechenden Laufbahn einschließlich Prüfungen, 6. Teilnahme an weiteren schulischen Veranstaltungen. (4) Der Einsatz der Lehrkräfte in Ausbildung erfolgt grundsätzlich 1. für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowohl in den Klassenstufen 1 bis 4 als auch in den Klassenstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10 der Hauptschule und der Gesamtschule, 2. für das Lehramt an Realschulen sowohl in den Klassenstufen 5 bis 6 als auch in den Klassenstufen 7 bis 10 der Realschule und der Gesamtschule, 3. für das Lehramt an Gymnasien sowohl in den Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums und der Gesamtschule als auch in der gymnasialen Oberstufe, 4. für das Lehramt an Sonderschulen in mindestens zwei der sonderpädagogischen Arbeitsbereichen, in denen sich Schülerinnen und Schüler entsprechend der studierten Fachrichtungen befinden, 5. für das Lehramt an beruflichen Schulen in verschiedenen berufsbildenden Schularten. (5) Der Anteil des eigenverantwortlichen Unterrichts beträgt in den vier Ausbildungshalbjahren im Durchschnitt zehn Unterrichtswochenstunden pro Halbjahr. (6) Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte in Ausbildung in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Blick auf die Ausbildungsstandards anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung in der entsprechenden Laufbahn haben und über hinreichende unterrichtliche und erzieherische Erfahrung verfügen. Die Ausbildungslehrkräfte haben das Recht und die Pflicht zum Besuch des eigenverantwortlichen Unterrichts der jeweiligen Lehrkraft in Ausbildung. (7) Die Ausbildungslehrkräfte führen mindestens am Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten Orientierungsgespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der Lehrkraft in Ausbildung.

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 20:05



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Hallo Henni, kann ich verstehen, dass du geladen bist. Ist echt nervig, aber meistens ist es so, dass wenn es irgendwo gut läuft im Unterricht, dann kommt ständig jemand zum Zuschauen, Praktikum machen, etc. Komme aus Bayern, bei uns können die Schulleiter so was anordnen. Find ich richtig blöd, weil man als Referendar eigentlich ein Anrecht darauf haben sollte, dass man von jemandem betreut wird, der es gerne macht UND die Zeit dazu hat. Ist am Anfang eh schon alles schwierig genug. Kannst du deinem Chef nicht nochmal deine Argumente in einem ruhigen (Versuch) Gespräch nahebringen?

Mitglied inaktiv - 05.02.2008, 22:13



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was für ein ar...!!! kann verstehen, dass du dich aufregst! und ich verstehe auch das problem der betreuung. bei uns bekommt man keine entlastungsstunde und es ist echt ein glücksspiel. meine erste referendarin war total pflegeleicht. klar, das nachkorrigieren der schulaufgaben (*stöhn*, deutsch) war nervig, aber ansonsten war sie schon total selbstständig. ich bekomme am nächsten montag auch eine neue, mal sehen, wie die ist... wie schon oben gesagt, in bayern kann man sowas anordnen, aber das ist sicher von bundesland zu bundesland verschieden... aber, ganz ehrlich, an deiner stelle würde ich auch mal über versetzung nachdenken. gäbe es denn in deiner nähe sinnvolle alternativen?

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 09:28



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Hallo und danke erst mal: ich WÜRDE wohl tatsächlich eine Stunde ermäßigung bekommen aber genau die WILL ich überhaupt nciht! Ich habe sogar anders herum grad nach einem Gespräch mit meinem Chef, ob ich wohl im kommenden Schuljahr meine Klasse behalten werden und genau die Fächer so behalten werde um eine Stunde ERHÖHT, eben weil in der 8. Klasse eine Stunde mehr MAtheunterricht ist und ich sonst ja Mathe hätte abgeben müssen weil es mit 14 Stunden NICHT hinkäme: er : Ja, das sieht so aus als wenn du die klasse genaus so behalten kannst. Ich also daruafhin zum kommenden Schuljahr um eine Stunde erhöht damit alles so bleibt...nun soll ich dann also ne stunde ermäßigung bekommen was ABSURD ist, denn ich habe keine Stunde die cih abgeben kann. Also: auch wenn es so wäre, ich WILL genau 14 bzw ab Sommer 15 Stunden unterricht machen! und es ist ja so: selbst wenn ich nun z.B: mitten am Donnerstag statt 1.- 4 Stunde nur 1- 2. Unterricht habe, dann ne freistunde und dann 4. Stunde wieder, so hat die Referendarin da NIX von ,denn die hat da garantiert eben NICHT frei...also bleibt das Problem das gleiche...ich habe KEINE Zeit wenn sie mich braucht! Übrigens: ich bin in BAWÜ, danke dennoch für die Texte aus SH wo ich früher war!! Ich suche mal nach BaWü... G HEnni

Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 10:42



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Na, Leidensgenossin... Ic reiche dir mal die Hand. Ich bin seit einem Jahr an meiner Hauptschule, als Nele 5 Monate alt war, mit 14 Stunden. Kam und hatte -Schwubbs- eine Referendarin. Ich habe dann darauf bestanden, dass der Stundenplan so gestrickt wird, dass wir mehrere gemeinsame Freistunden haben (Haha, ich habe nämlich bei 14 St derer 6!!!) und da sie sehr pflegeleicht ist, klappt das. Weiß aber nicht, wie es laufen würden,wenn dem nicht so wäre. Habe das von Anfang an so klipp und klar gesagt. Es ist blöd.... Finde sowas unter aller Kanone. Da "meine" Referendarin eine alte SChulkameradin ist, die freudestrahlend mich gefordert hatte, als sie hörte, dass ich komme, stand ich irgendwie in der Zwickmühle. Sonst hätte ich auch abgelehnt und man hätte mich "abordnen" müssen. Ist in NRW wohl möglich... Man darf nicht gut sein.... Halt uns auf dem Laufenden!!! LG

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 07:02



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Hallo Henni, hier in Hessen könnte man es wohl nicht so explizit anordnen. Ich würde es in deiner Situation nicht machen. Da nützt auch eine Stundenermäßigung nix, den bei Refs kommt der Aufwand ja eher gehäuft. Habs bei mir gesehen (bin ja noch nicht so lange fertig) - ich habe durch Doppeltbesetzung und dadurch, dass ich auch pflegeleicht war, relativ wenig Aufwand verursacht. Aber: Trotzdem möchte man vor UBs und speziell vorm Examen die Zuwendung der Mentorin. Und wie du schreibst, könntest du gar nicht umhin, dich einzubringen. Und hättest eine recht große - auch mentale - Mehrbelastung. Daher ist es nur professionell, das zum heutigen Zeitpunkt sehr deutlich abzulehnen. Habt ihr eigentlich keinen Personalrat? Grüße Mima

Mitglied inaktiv - 07.02.2008, 21:52