Hallo normalerweise habe ich 4 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag...nun moechte ich meinen Job zum Ende der Elternzeit kündigen...mein Sohn wird am 27.2. 3 Jahre alt...
Kann ich nun schreiben : 'Ich kuendige fristgerecht das Arbeitsverhaeltnis zum 26.2.2015, dem Ende der Elternzeit'.?
Ich moecht das demnaechst abgeben da ich bereits woanders arbeite...
LG
von
meerli
am 22.09.2014, 12:12
Ich denke, das spricht nichts dagegen.
Wenn Du allerdings eh schon einen anderen Job hast (angezeigt beim alten AG???), kannst du auch zum Jahresende kündigen.
Trini
von
Trini
am 22.09.2014, 12:22
Du kündigst mit einer Frist von drei Monaten gemäß § 19 BEEG zum Ende der Elternzeit. Dir steht zum Ende der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht zu.
LG
von
Julia+Christopher
am 22.09.2014, 12:29
Muss ich denn das so formulieren? Ich moechte Ende Okt.meine Kuendigung abgeben wegen der Rente soll das mit dem Ende der EZ aufhoeren...ich arbeite schon seit 1,5 Jahren woanders und der alte AG weiss bereits das ich dort bleiben werde...bzw.vermutet er das sicher :-))
von
meerli
am 22.09.2014, 13:17
Hi,
es reicht, wenn du schreibst "hiermit kündige ich den bestehenden Arbeitsvertrag zum Ende meiner EZ am xxx"
Mehr ist nicht erforderlich.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 23.09.2014, 15:16