Hallo,
ich habe eine dringende Frage, es ist so, dass ich bis Mitte Oktober noch in der Elternheit bin, mir mein Arbeitgeber aber keinen Teilzeitmöglichkeit einräumt und die Betreuung der Krippe nicht mit meinen vertraglichen und wieder aufzunehmenden Arbeitszeiten übereinstimmt (Krippe schließt vor meinem Feierabend). Es ist nun so, dass ein anderer Arbeitgeber Interesse hat und mir auch die Möglichkeit der Teilzeit gibt. Ich würde dort sehr gerne anfangen, ggf. Auch vor Ablauf meiner Elternzeit. Dafür muss ich beim jetzigen Arbeitgeber natürlich voran kündigen, nun habe ich allerdings erfahren, dass ich drei Monate zum Ende der Elternzeit kündigen muss. Nun kündige ich aber noch während der Elternzeit und habe gesehen, dass in diesem Fall die vertragliche Kündigungsfrist von vier Wochen gilt. Es ist allerdings irgendwie schwammig formuliert und ich möchte gerne sichergehen, dass ich da fristgerecht mit vier Wochen kündigen kann. Auf ein Entgegenkommen seitens des Arbeitgebers brauche ich leider nicht hoffen... Dankeschön für eure Antworten
von
Ruu2016
am 04.08.2016, 18:26
Konstellation wie bei mir. Hatte mich dann mit meinem alten AG auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Damit war das Thema Kündigungsfrist erledigt und ich konnte sofort beim neuen AG anfangen. Die restlichen Elternzeitmonate waren aber somit futsch (5 Monate waren es noch). Was mir aber egal war.
von
SandraM1978
am 05.08.2016, 08:36
Hi, du kannst innerhalb der EZ mit deiner ganz normalen vertraglichen Frist kündigen, die Besonderheit der 3 Monate gilt nur, wenn du die Tätigkeit genau zum Ende der EZ beenden willst.
Hättest du z.B. eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, könntest du bei einer Kündigung heute das Arbeitsverhältnis zum 30.9. beenden und zum 1.10. woanders anfangen.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 05.08.2016, 11:17
Vielen Dank, dann habe ich das doch richtig verstanden. Im Internet stand das, wie geschrieben, immer etwas schwammig. Aber dann kann ich ja ruhig kündigen und muss (bis auf die Reaktion) keine Bedenken mehr haben. Klasse!
von
Ruu2016
am 05.08.2016, 11:21
Hallo, also soweit ich weiß, kann man überhaupt nicht während der Elternzeit kündigen, außer die 3 Monate zum Elternzeitende. Die einzige Möglichkeit, ist meines Wissens nach, ein Aufhebungsvertrag.
von
lindarie
am 13.08.2016, 08:54
Doch, der Arbeitnehmer darf normal kündigen, der Arbeitgeber darf aber nicht!
Gruß, Speedy
von
speedy
am 13.08.2016, 15:09