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Kündigung

Thema: Kündigung

Hallo, ich kann nach dem Erziehungsurlaub nicht meine alte Stelle wieder antreten. Wir trennen uns im Guten. Jetzt hat mir mein AG einen Aufhebungsvertrag angeboten. Meine mal gehört zu haben, das man sich auf den nicht einlassen soll. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Ansonsten wuße er nicht, wenn er mir kündigt, ob er eine k.-frist einhalten muß? Oder soll ich kündigen? Was ist dann mit der KK? Bin noch mit Tochter selbst versichert. Habe noch keine neue Stelle. Was ist am Besten? Wer hat ähnliches erlebt? Danke schonmal

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 11:32



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Aufhebungsvertrag führt zu einer 3 Monatigen Sperrung beim Arbeitsamt, was wiederum Probleme wegen Krankenversicherung nach sich zieht, da du dich da selbst versichern müsstest als freiwilliges Mitglied. Wenn dann sollte er dich kündigen. Sobald du die Kündigung in der Hand hast meldest du dich arbeitslos. Die Kinderbetreuung solltest du vorher noch organisiert haben. Denn Arbeitslosengeld bekommst du nur für die Zeit die du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Rechnet sich so: Vorm Kind 40 Stunden Woche mit z.B. 2000 Euro, nach dem Kind 20 Stundenwoche, dann rechnen sie von 1000 Euro die 60 bzw. 67% (verheiratet), dann bekämst du z.B. 670 Euro Arbeitslosengeld. Ach so und ich glaube es dürfen nur 2 Jahre gewesen sein, die du zuhause warst, damit sie vom alten Gehalt gehen, sonst wäre es ja Hartz IV. Kündigungs-Frist: 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende Das beste ist dich kündigen zu lassen, da du dann über das Arbeitsamt bzw. die ARGE krankenversichert bist.

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 13:14



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Hi wie lange warst du dort denn beschäftigt? Länger als 5 Jahre (nach dem 25. Lebensjahr) dann hat dein AG eine Frist von 2 Monaten.... Dass du gekündigt wirst ist immer besser wg. ALG und bei einem Aufhebungsvertrag kriegst du eine Sperrzeit vom Amt, also Finger weg... Übers Amt bist du dann auch sozialversichert. LG Roxy

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 13:20



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Hallo, ging mir genau so, ich habe eine Abfindung bekommen und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Eine Sperre habe ich nicht bekommen weil mein Arbeitgeber in dem Aufhebungsvertrag die Begründung angegeben hat, " Ihrem Wunsch Teilzeit zu arbeiten können wir leider nicht entsprechen...." Sperre habe ich wie gesagt keine bekommen , nur eine Zahlungsverzögerungen wegen der Abfindung, das heißt: ich bin zum 24.07.2009 Arbeitslos geworden und das AA zahlt aber erst ab dem 26.09 aber dann für ein ganzes Jahr. Das heißt aber auch das ich für diese 2 Monate nicht selbst Kranken versichert bin / war, bei mir nicht das Problem, mein Mann und ich sind in der selben Krankenkasse, dann sind meine Tochter und ich eben bei ihm Versichert Das Arbeitslosengeld wird bei mir (3Jahre Elternzeit) geschätzt.. da ich die letzten 150 Tage nicht gearbeitet habe, also nehmen die einen Facharbeiterlohn (Pauschal) und rechnen von 39 Stunden auf die Stunden um die du Arbeiten kannst. Selbst Kündigen würde ich auf keinen Fall. LG

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 16:21



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ich habe den Aufhebungsvertrag VORHER prüfen lassen damit ich keine sperre bekomme !!!!!

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 16:25



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auf jeden fall NICHT selbst kuendigen!!! kuendigen lassen oder aufhebungsvertrag mit entsprechender erklaerung...alles vom anwalt checken lassen (man weiss einfach nie) und gut ist...

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 20:59