Hallo, ich habe einige Fragen bezgl. Kündigung. Ich würde euch mal den Text, den ich im Forum von Frau Bader gepostet habe, kopieren. Ich würde da gerne mal eure Meinung zu hören bzw. vielleicht war eine/r von euch bereits in der gleichen Situation: Guten Tag, ich bin momentan in Elternzeit. Meine Tochter wird am 07.Dezember 1 Jahr. Elternzeit habe ich bis zum 31.12.2013 beantragt und genehmigt. Nun ist während der Elternzeit viel bei mir passiert. U.a. bin ich umgezogen und suche gerade nach neuer Arbeit, da es zur alten Arbeit zu weit zu fahren wäre. Am Donnerstag habe ich mein 1. Vorstellungsgespräch. Wie sieht das mit der Kündigung beim alten AG aus? Ich habe vorher im öffentlichen Dienst gearbeitet. Falls es mit dem Gespräch klappt und ich die Stelle bekomme, wäre dies wieder öffentlicher Dienst. Muss ich, wenn ich die neue Stelle antrete und meine alte Stelle kündige, auch eine Kündigungsfrist einhalten? Wenn ja wie lange wäre diese? Ich bin ja, wie bereits erwähnt, derzeit noch in Elternzeit. Da hat man doch Kündigungsschutz. Oder ist dieser nur bedeutsam, wenn man gekündigt wird? Ich danke Ihnen für eine Antwort. MfG Frau Bader hat mir geantwortet, ich könne mich versuchen, versetzen zu lassen bzw. selber kündigen. Bin aber nicht so ganz schlau daraus geworden. Ich muss noch dazu sagen, dass ich keine Beamte bin. Danke euch!
von rinna1983 am 18.09.2013, 13:48