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Kündigung während der Elternzeit

Thema: Kündigung während der Elternzeit

Hallo, ich habe einige Fragen bezgl. Kündigung. Ich würde euch mal den Text, den ich im Forum von Frau Bader gepostet habe, kopieren. Ich würde da gerne mal eure Meinung zu hören bzw. vielleicht war eine/r von euch bereits in der gleichen Situation: Guten Tag, ich bin momentan in Elternzeit. Meine Tochter wird am 07.Dezember 1 Jahr. Elternzeit habe ich bis zum 31.12.2013 beantragt und genehmigt. Nun ist während der Elternzeit viel bei mir passiert. U.a. bin ich umgezogen und suche gerade nach neuer Arbeit, da es zur alten Arbeit zu weit zu fahren wäre. Am Donnerstag habe ich mein 1. Vorstellungsgespräch. Wie sieht das mit der Kündigung beim alten AG aus? Ich habe vorher im öffentlichen Dienst gearbeitet. Falls es mit dem Gespräch klappt und ich die Stelle bekomme, wäre dies wieder öffentlicher Dienst. Muss ich, wenn ich die neue Stelle antrete und meine alte Stelle kündige, auch eine Kündigungsfrist einhalten? Wenn ja wie lange wäre diese? Ich bin ja, wie bereits erwähnt, derzeit noch in Elternzeit. Da hat man doch Kündigungsschutz. Oder ist dieser nur bedeutsam, wenn man gekündigt wird? Ich danke Ihnen für eine Antwort. MfG Frau Bader hat mir geantwortet, ich könne mich versuchen, versetzen zu lassen bzw. selber kündigen. Bin aber nicht so ganz schlau daraus geworden. Ich muss noch dazu sagen, dass ich keine Beamte bin. Danke euch!

von rinna1983 am 18.09.2013, 13:48



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Da machst du mit deinem alten AG einen Auflösungsvertrag. Wenn dein Ausscheiden dem alten AG keine Schwierigkeiten macht, wird das kein Problem sein. Viele Grüße.

von björg am 18.09.2013, 13:55



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Hi, wenn es der gleiche Behördenträger ist, kannst du dich versetzen lassen. Ansonsten musst du das alte Arbeitsverhältnis beenden durch Kündigung od. Aufhebungsvertrag und einen neuen Vertrag mit dem neuen AG schließen. Die Frist, die du für die Kündigung einhalten musst, ist die ganz normale aus dem Tarifvertrag - der KüSchu während der EZ betrifft nur den AG, der dir da nicht kündigen darf. Gruß, Speedy

von speedy am 18.09.2013, 14:30