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Kündigung ohne Angaben von Gründen

Thema: Kündigung ohne Angaben von Gründen

Hallo, ich habe heute meine Kündigung erhalten. Es ist kein Grund angegeben. Ist sie ohne den Kündigungsgrund wirksam? Könnte das Arbeitsamt verlangen, dass ich dagegen vorgehe? Hat da Jemand Erfahrung? Danke Krümel

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 20:18



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...also ich kenne mich zwar rechtlich nicht aus, aber ich würde auf jeden Fall nachfragen warum... Gab es denn schon Anzeichen? Wie lange bist Du dort beschäftigt?

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 20:20



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Ich bin seit ca. einem Jahr dort beschäftigt. Meine Stelle wird aufgeteilt in zwei Stellen. Ich war sehr lange krank (Scharlach, schwere Virusgrippe mit anschl. bakt. Infektion) und davor war mein Kind sehr oft krank (unter anderem auch Scharlch, Moe etc.pp.)

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 20:26



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Wenn ja, dann frag bei der Gewerkschaft nach, die können Die sicher helfen.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 20:32



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Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern grundsätzlich jederzeit beendet werden und bedarf auch keines besonderen Kündigungsgrundes. Ausnahmen dazu ergeben sich nur dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Regelungen des Kündigungsschutzrechts zurückgreifen kann. Einzuhalten sind bei einer ordentlichen Kündigung in jedem Fall die Kündigungsfristen. Sie bewirken einen Schutz der jeweils anderen Partei, weil Arbeitgeber oder Arbeitnehmer damit ein gewisser Zeitraum zur Verfügung steht, um sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnis einzustellen.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 21:02



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Ich bin die einzige Angestellte. Als ich krank war, blieb also alle Arbeit an meinem Arbeitgeber hängen. Um so eine Situtation zu verhindern, sollen nun 2 400,00 EUR Kräfte eingestellt werden. Ich wollte aber keinen 400,00 EUR Job, da wir das Geld brauchen und die soziale Absicherung nicht ausreicht. Vielen Dank für Eure Antworten! Krümel

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 21:29



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Hallo, jetzt lese ich erst, dass Du da seit einem Jahr schon bist. Das heißt eine grundlose Kündigugn ist nicht möglich und Du musst widersprechen. Es wäre vielleicht eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit möglich, das gibt es, das müsste aber dann drin stehen. Ebenso eine betriebsbedingte Kündigung muss begründet werden. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 12:30



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Jetzt sehe ich erst, dass Du gar nicht im Kündigungsschutz bist. Nein, dagegen kannst Du gar nicths machen, wenn die Kündigung fristgerecht erfolgt.

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 12:31



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Hallo, Du musst Dich sofort arbeitssuchend melden beim Arbeitsamt. Am besten nimmst Du Dir Deinen AV mit, denn die müssten Dir auch sagen können, ob Du dagegen vorgehen musst. Es gibt Fristen, die Du auf jeden Fall einhalten musst für den Widerspruch beim Arbeitsgericht. Je nach Frist kann eine grundlose Kündigung wirksam sein. Das kann man aber nicht so einfach hier klären. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 12:29



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Vielen Dank Tina! Ich habe mich gerade bei der Arbeitsagentur gemeldet. Gegen die Kündigung angehen möchte ich nicht, ich wußte nur nicht, ob wegen des mangelnden Grundes Probleme auf mich zukommen könnten. Eine ehem. Kollegin teilte mir mit, dass in unserem Beruf in unserer Gegend gerade viele Kräfte gesucht werden. Ich bin also ganz optimistisch, nicht lange bei der Arbeitsagentur bleiben zu müssen. Ich hoffe auch, eventuell einen Kurs mitmachen zu dürfen. Mal sehen! Danke

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 13:55



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oja ich (hab gewonnen) wen der reguläre Vertrag nicht abgelaufen ist darf er dich NICHT Kündigen auch bei einer Probezeit, da kanst du dir einen anwalt nehmen , war vor gericht und konten gut überzeugen und gute agumente bringen. auserdem MUSS er dir einen triftigen grund geben, eine schwangere frau darf man nicht einfach kündigen one das es wirklich ein guten grund giebt.

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 01:18



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eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist nicht wirksam und anfechtbar, das hat mein Ex gerade durch (und ebenfalls gewonnen + Abfindung) Du hast eine im Arbeitsvertrag verankerte Kündigungsfrist, die eingehalten werden MUSS von Dir wie auch von Deinem Arbeitgeber. Dazu kommen noch eventuelle Resturlaubsansprüche. Ich würde das nicht so auf mir sitzen lassen, Du mußt ja nicht klagen, aber mit Sicherheit wird man Dich beim AA auch darauf hinweisen. Fakt ist, er wird mit Sicherheit jetzt auch aufhören zu zahlen. Das geht so einfach natürlich nicht und das mußt Du Dir auch nicht bieten lassen. Dass Du Dich gleich arbeitslos gemeldet hast, ist richtig und wichtig. Woanders bewerben kannst Du Dich ja trotzdem und raten würde ich Dir dazu auch.

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 17:57