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Kündigung mit Freistellung

Thema: Kündigung mit Freistellung

Mein Mann hat Mitte Dezember seine Kündigung (Zeitarbeit) erhalten. Der Kunde hat den Auftrag nicht verlängert und da er noch in der Probezeit war, war es das für ihn. In der Kündigung steht, dass er mit sofortiger Wirkung unter Anrechnung seines Zeitkontos freigestellt ist. Ist das Zeitkonto inklusive Urlaub, oder wird der noch ausbezahlt? Ich kenne Freistellungen sonst nur unter Anrechnung von Zeitkonto und Urlaub. Beides also ausdrücklich erwähnt. M.E. ist das auch korrekt so. Die Frage ist nur, ob das die Zeitarbeit ähnlich sieht. Danke schon mal für eure Einschätzung!

von shinead am 02.01.2014, 13:22



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich würde die Details im Arbeitsvertrag recherchieren, tippe aber darauf dass der Urlaub einfach nicht erwähnt wird in der Hoffnung dass der AN vergisst oder sich nicht traut nach einer Auszahlung zu fragen. Tut mir total leid dass dein Mann jetzt wieder auf der Suche ist.

von Pamo am 02.01.2014, 14:47



Antwort auf Beitrag von Pamo

Im Arbeitsvertrag steht nix, das ist es ja... Ein Zeitkonto ist für mich halt Stundenbasiert. Ich habe auch im Internet nur Einträge gefunden wo Zeitkonto UND Urlaub erwähnt wurden. Dann freue ich mich doch schon mal drauf, wenn in der Abrechnung der Urlaub "vergessen" wurde. Ich finde bestimmt noch ein paar passende Urteile und Angst vor dem Arbeitsgericht habe ich nicht!

von shinead am 02.01.2014, 15:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, ist schon doof. Er hat da auch einfach kein Glück mit. *nerv* Es wird sich was finden. Notfalls will er auf Altenpfleger umschulen. Gibt schlimmeres.

von shinead am 02.01.2014, 15:10



Antwort auf Beitrag von shinead

Wenn im Vertrag nichts steht, dann gilt das Gesetz. Und da muss eben ausbezahlt werden, was nicht genommen werden kann. Ich würde sicherheitshalber noch eine nette Mail schreiben ("Ich bedanke mich nochmal herzlich für die gute Zusammenarbeit und stehe selbstverständlich gerne wieder zur Verfügung... Hinsichtlich meines nichtgenommenen Urlaubs in Höhe von X Tagen gehe ich davon aus, dass dieser mit meiner letzten Lohnabrechnung ausbezahlt wird. Mfg, Herr Shinead."

von Pamo am 02.01.2014, 15:14



Antwort auf Beitrag von Pamo

Sollte ich vielleicht machen, dann kriegen wir ggf. schon vor dem 15.01. eine Reaktion. Das nervt mich alles so! Männe muss jetzt auf jeden Fall erst mal zum PC Kurs! Den zahlt ja das Arbeitsamt nicht (bräuchte er nicht als Schlosser), aber er soll gefälligst seine Bewerbungen selbst schreiben können. Also muss er erstmal im Februar zur VHS.

von shinead am 02.01.2014, 15:28